Ende des Führerscheintourismus

So entschied es jetzt das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 1 M 46/06).

Deutsche Behörden können in Fällen des rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis im EU-Ausland einen zusätzlichen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen. Ein solcher Fall könne zum Beispiel dann vorliegen, wenn nach dem Verlust des Führerscheins wegen Trunkenheit am Steuer der Führerscheinbesitzer die ausländischen Behörden über seine Tauglichkeit zum Führen eines Pkw getäuscht habe. Von einem Rechtsmissbrauch sei aber auch dann auszugehen, wenn der Erwerb des Führerscheins im EU-Ausland nicht mit den Zielen der einschlägigen EU-Richtlinie, der so genannten Führerschein-Richtlinie (Richtlinie 91/4397 EWG) in Verbindung stehe. Diese Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen, um beispielsweise den beruflichen Einsatz von EU-Bürgern im Gebiet der EU erleichtern.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kläger aus Greifswald die Fahrerlaubnis in einem EU-Nachbarstaat erworben, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung zu umgehen. Er unterlag, weil das OVG den Umgehungsversuch erkannte und die Einzelfallprüfung vor der Anerkennung des im EU-Ausland erworbenen Führerscheins der zuständigen Behörde zubilligte.

8 Meinungen

  1. Bodenstaff Consulting

    Mancher Anbieter von EU-Führerscheinen wirbt nach wie vor mit Begriffen, wie Blitzführerschein oder Führerschein in sieben Tagen und ähnlichem.Die Lösung liegt, so wird erklärt, im Schüler- oder Studentenstatus, bzw. auch der Möglichkeit eines Vollzeit-Arbeitsvertrages in dem Staat, in dem der Führerschein angeblich für relativ kleines Geld vor Ablauf der 185 Tage nach Ihrer Anmeldung ausgehändigt wird.Hiervor muss nachhaltig gewarnt werden: Wie wollen Sie bei einer Kontrolle erklären, dass Sie gleichzeitig sowohl in Deutschland als auch z.B. in Polen, Litauen, Tschechien, Ungarn, Rumänien oder anderen EU-Staaten als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hauptberuflich beschäftigt sind?Wie wollen Sie begründen, dass Sie in Deutschland Arbeitslosengeld beziehen oder Hartz-IV-Empfänger sind und zeitgleich in einem anderen Land hauptberuflich arbeiten oder sich fortbilden?Damit riskieren Sie Anzeigen wegen der Erschleichung von Leistungen und/oder Steuerbetrug! Sie verstoßen gegen deutsches und EU-Recht!Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen EU-Führerschein zu erwerben, achten Sie bei Ihren Erkundigungen darauf, dass:° die Auskünfte, die Sie von Anbietern erhalten, den EU-Richtlinien entsprechen.° Ihre Situation in Deutschland Sie grundsätzlich zum Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis berechtigt.Holen Sie gegebenenfalls verbindliche Auskünfte bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ein!

  2. die meisten urteile werden im Sinne des EU Führerschein-Ihnhaber entschieden

  3. Dieser Artikel könnte auch aus der Bildzeitung stammen. Ich sage zu diesem Artikel nur „Hetzkampange“

  4. Es wird doch immer schwieriger den Schein im Ausland zu erhalten. Also Leute macht die MPU und fertig ist die Sache.

  5. Norbert Sohrweide

    Nach aktuellen Informationen aus Brüssel und der Analyse des EUGH-Urteils zum Führerscheinerwerb vom 26.06.2008 durch Rechtsexperten und EU Verkehrsjuristen steht fest, das die Nutzung von EU Führerscheinen darf nicht untersagt werden, so diese unter Einhaltung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften des Führerscheinausstellenden Landes erworben wurden. Jedoch darf die Nutzung einer Fahrerlaubnis untersagt werden so diese in der Sperrfrist oder ohne eine Wohnsitznahme erfolgte.

  6. Von wegen führerschei-Tourismus beendet, der EUGH hat diesen im Juni 08 erst erneut legalisiert

  7. Sicherlich ist es unter bestimmten Bedingungen noch möglich seinen FS im Ausland neu zu machen.
    Die Frage jedoch ist, kann der jenige seinen teuer bezahlten Wohnsitz auch beweisen.
    Somit wäre selbst der nachträgliche Erwerb und die Eintragung zum Fenster raus geschmissenes Geld.
    Also vorsicht bei Angeboten vom nachträglichen Eintrag eines Scheinwohnsitzes.

  8. EU Führerschein

    im Moment fallen immer mehr Urteile für den EU Führerschein, dadurch ist es nach wie vor möglich in der Tschechei ein einen EU Führerschein zu erwerben. Sehr wichtig ist dabei das man sich an die vorgeschriebene Gesetzeslage in Tschechien sowie in Deutschland hält, sprich Einhaltung der 185 Tage sowie einen ordentlichen Wohnsitz in der tschechischen Republik und die Absolvierung der Prüfung. Ein EU Führerschein den man sich schleicht durch irgendwelche vorzeitigen Ausstellungen durch einen gefälschten Studentenvertrag oder sonstige Umgehungsmöglichkeiten ist nicht illegal erworben und muss somit auch nicht in Deutschland anerkannt werden.

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