Dieses Thema hat in letzter Zeit durch das Internet drastisch an Brisanz gewonnen, ist aber nicht nur in der Virtualität zu finden, sondern auch im realen Leben. Manchmal verschiebt sich die Bedrängung sogar aus der Netzwelt in das richtige Leben. Die schlimmste Form ist dabei wohl das Stalking.
Bedrängung im Netz
Wer feststellt, dass er im Netz verfolgt wird, kann je nach Penetranz des Bedrängers entweder zu „seichten“ Mitteln greifen (Profil löschen, Administrator informieren), aber auch harte Geschütze auffahren. Auch ein Internet-Stalker kann bei der Polizei angezeigt werden. Dafür sollte im besten Fall der Name des Verfolgers oder der Verfolgerin, denn das betrifft ja beide Geschlechter, bekannt sein. Wichtiger als das ist aber die detaillierte Beweisführung. Sämtliche Nachrichten und alles, was sich sonst noch festhalten lässt, sollten gespeichert und aufgehoben werden. Als wichtiges Beweismittel gilt auch die IP-Adresse, an die man natürlich nicht so einfach herankommt. Nichtsdestotrotz kann diese sehr hilfreich sein, wenn es zur Anklage kommt.
Bedrängung im wahren Leben
Wer jemanden einen Korb gibt rechnet in der Regel nicht damit, dass die Abfuhr nicht akzeptiert wird. Die Frage ist ja, nicht nur bei Bedrängung im wahren Leben sondern auch im Netz, ab wann es sich um krankhaftes Stalking handelt und bis zu welchem Punkt man noch von harmlosen Bemühungen sprechen kann. Denn Fakt ist, einige Menschen werden nach einer Abfuhrt erst recht aktiv und wollen um die Zuneigung des Anderen kämpfen.
Bedrängung wird laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dann zum Stalking, wenn „wiederholtes Verfolgen, penetrantes Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren Willen durch eine andere“ erfolgt. Die empfohlenen Schritte des Ministeriums liegen vor allem in der Wahrung der eigenen Konsequenz. Wer einen Korb gegeben hat, sollte dies bei weiteren Versuchen, egal ob virtuelle oder reale, auch dabei belassen. Darüber hinaus ist es im Falle einer Bedrängung wichtig, das Umfeld zu informieren, auch wenn der Verfolger noch so harmlos wirkt. Weiterhin ist auch ein „Tot stellen“ bei Bedrängung sinnvoll. Wer nicht reagiert, z.B. auf Anrufe, E-Mails und SMS, der wird im besten Fall bald uninteressant.
Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Seite der Polizei.