bejaht oder bejat?

Es könnte doch alles so einfach sein: Wenn man etwas verneint, dann gibt es kein lästiges Rumgefrage. An die Antwortpartikel (manche Germanisten ordnen „ja“ und „nein“ auch als Antwortadverbien ein)  „nein“ wird das Präfix ver- gesetzt, und der Stamm gleichzeitig zum Verb konvertiert. In der Wortbildung heißt das Präfixkonversion: Aus einer Wortart, hier also einer Partikel, wird eine andere Wortart, in unserem Falle ein Verb, gebildet. An den gebildeten Verbstamm vernein wird für die Grundform dann noch das Infinitivflexiv -en gehängt, „vernein(en)“ ist also geschaffen worden – und kann problemlos eingesetzt werden.

Du verneinst, er bejaht?

Kommen wir also nun zum eigentlichen Problemkind, nämlich der Frage wie denn das positive Pendant mit der Antwortpartikel „ja“ geschrieben wird. Die richtige und einzig korrekte Schreibweise ist „bejahen“ mit h.

Der Angeklagte bejaht, in der Tatnacht am Ort des Überfalls gewesen zu sein.

Und genau da stellt sich doch dem findigen Logiker die Frage, wie das denn funktionieren soll. Denn der Wortbildungsvorgang ist genau der gleiche, es handelt sich auch hier um eine Präfixkonversion: Soll heißen: Präfix be- an die Partikel, Konvertierung von Antwortpartikel zu Verb, anschließend Infinitivflexiv anheften. Soweit so gut, doch warum heißt es dann bitte nicht „er bejat“ im Beispielsatz?

Lösung in der „Laut-Buchstaben-Zuordnung“ und der Wortbildung

Die neue deutsche Rechtschreibung führt in ihren Regeln zur „Laut-Buchstaben-Ordnung“ von 2006 aus, dass

„Wenn einem betonten einfachen langen Vokal ein unbetonter kurzer
Vokal unmittelbar folgt oder in erweiterten Formen eines Wortes
folgen kann, so steht nach dem Buchstaben für den langen Vokal
stets der Buchstabe h.“

Da beim Verb „bejahen“, das a einen betonten, einfachen Vokal darstellt, dem mit dem e ein unbetonter kurzer Vokal unmittelbar folgt, muss man stets den Konsonanten h dem langen Vokal folgen lassen. Die zusätzliche Information „…oder in erweiterten Formen eines Wortes folgen kann…“  lässt zusätzlich noch jene Zweifler verstimmen, die gerne auf diese Antwort mit konjugierten Formen wie „du bejahst“, wo es ja kein Aufeinandertreffen von zwei Vokalen gibt, gegenschlagen und somit die Erklärung in Frage stellen.

Auch die Begründung aus der Wortbildung heraus, dass das Deutsche nicht gerne zwei Vokale aufeinandertreffen lässt, so lange es sich dabei nicht um einen Diphtong handelt (also eu, au, ei), ist nachvollziehbar. Durch das Anheften des Infinitivflexivs -en  tritt nämlich genau dieses Problem auf. Eine Wortbildungsfuge, in unserem Beispiel das h, ist die Lösung. Durch das Einschieben des h wird ein Aufeinandertreffen von a und e vermieden, und uns ein Problem mit der Aussprache genommen. „Bejaen“ funktioniert für uns Deutsche nicht, weder vom Verständnis des Schriftbilds noch von unseren gewohnten orthographischen Regeln.  Deswegen hat man, zur Ausspracheerleichterung, ein „h“ zwischen das Grundwort und das Infinitivflexiv gepackt – und genau deswegen bejahen wir hiermit ganz klar die Schreibweise „bejaht“ und verneinen jegliche „bejat“ Formen. Einverstanden?

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