Gegen Hetze im Netz: Neuer Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität

Wer in sozialen Netzwerken andere angreift, diffamiert oder bedroht, muss mit verstärkter Verfolgung rechnen: Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, den das Bundeskabinett voraussichtlich am Mittwoch beschließt.

Kommunalpolitiker und ihr Umfeld sollen besonders geschützt werden.

Online-Drohungen gelten als Straftat

Drohungen, Beleidigungen, die Ankündigung von Sachbeschädigungen oder das Androhen sexueller Übergriffe gelten nach dem neuen Entwurf als Straftat. Bisher war das nur bei Morddrohungen der Fall. Den Tätern drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei Morddrohungen und angedrohten Vergewaltigungen drohen bis zu drei Jahre Haft.

Meldepflicht für Facebook, Twitter und Co

Soziale Netzwerke und andere Online-Dienste sollen laut Gesetzesentwurf zukünftig bestimmte Posts dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Dazu gehören unter anderem die Billigung von Straftaten, Kinderpornografie, Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung und Vorbereitung einer Terrorstraftat.
Zurzeit werden diese Posts nur gelöscht, aber nicht gemeldet. Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig das BKA sowohl Postings als auch IP-Adressen und Port-Nummern der Urheber erhalten soll. Auch Passwörter sollen den Behörden ausgehändigt werden, allerdings nur bei besonders schweren Rechtsverletzungen und für die Abwehr konkreter Gefahren gegen Personen oder staatliche Institutionen.

Auskunftssperre fürs Melderegister

Ehrenamtlich Tätige, Journalisten und Politiker sollen es in Zukunft leichter haben, eine Auskunftssperre für ihre Meldedaten zu erwirken. Das soll sie vor Belästigung und Verfolgung im realen Leben besser schützen.
Bisher kann jeder den Klarnamen und die Anschrift anderer bei den Behörden anfragen. Bei einem berechtigten Interesse ist es sogar möglich, weitere Daten wie die Staatsangehörigkeit und den Familienstand zu erfragen.
Zukünftig soll es einfacher sein, eine zweijährige Sperre dieser Daten durchzusetzen: Das soll nun nicht nur bei einer Gefahr fürs Leben oder die Gesundheit der Betroffenen der Fall sein, sondern auch bei unbefugten Nachstellungen, Bedrohungen und Beleidigungen.

Antisemitische Anfeindungen

Gibt es bei einer Tat antisemitische Motive, soll sich dies laut Gesetzentwurf strafverschärfend auswirken. Grund hierfür ist der Anstieg antisemitischer Taten, der die Behörden schon seit längerem alarmiert.

Besonderer Schutz für Kommunalpolitiker

Bisher kamen Bundes- und Landespolitiker in den Genuss dieser Schutzmaßnahme, jetzt soll er auch für Kommunalpolitiker gelten: Der § 188 des Strafgesetzbuches schützt eine im politischen Leben stehende Person vor Verleumdung und übler Nachrede.

Bildnachweis: Pixabay, 4031973, pixel2013

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