Die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann unter mehreren Umständen interessant werden. Wenn man schon sehr lange in Deutschland lebt oder als Kind ausländischer Eltern hier geboren wurde, kann eine Einbürgerung die Rechte und Pflichten untermauern, die sich aus dem sozio-kulturellen Umfeld und dem dauerhaften und legalen Wohnsitz ergeben und auch Vorteile bringen, beispielsweise durch die Möglichkeit, an Wahlen teilzunehmen.
Ein solches Einbürgerungsverfahren kann nur auf Antrag eingeleitet werden – die beiden anderen Varianten, die Ermessenseinbürgerung und die Anspruchseinbürgerung, sind ausgesprochen selten. Um die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen zu können, muss man sich auf einen gewissen Verwaltungsaufwand und einige Kosten einlassen und es gilt auch, bestimmte Punkte zu beachten.
deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: So wirds gemacht!
- Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit
Auch wenn „Staatsbürgerschaft“ und „Staatsangehörigkeit“ nicht zu hundert Prozent gleich sind, werden die Begriffe im Sprachgebrauch doch meistens synonym verwendet. Das Bundesverwaltungsamt, bei dem man die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen kann, verwendet jedoch ausschließlich den letzteren Begriff.
- Zuständigkeit
Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt mit seinen Einbürgerungsbehörden, die in den Stadt- und Kreisverwaltungen, Bezirksämtern und Ausländerbehörden unterschiedlich organisiert sind.
- Alter
Wer als Ausländer in Deutschland lebt, kann ab dem 16ten Lebensjahr selbst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Für jüngere Personen können die Eltern dies übernehmen.
- Antrag
Der Antrag selbst ist nicht in seiner Form festgeschrieben, die Einbürgerungsbehörden haben aber zur Erleichterung des Vorgangs Formulare erstellt, mit denen es schneller und leichter geht, die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen zu können.
- Kosten
Damit man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann, muss man 255 Euro zahlen. Für Kinder, die mit ihren Eltern gemeinsam eingebürgert werden, fallen 51 Euro an. Manche Gemeinden reduzieren die Beträge auch je nach der Situation der Antragsteller oder vereinbaren Ratenzahlungen.
- Voraussetzungen
Einige Voraussetzungen müssen für die Einbürgerung mitgebracht werden: man muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, sich seit acht Jahren in Deutschland befinden, für seinen Unterhalt alleine und ohne Ansprüche (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe) aufkommen können, genügend Deutschkenntnisse vorweisen, sich gut in der Rechts- und Gesellschaftsordnung auskennen, nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein, sich zur Grundordnung des Grundgesetzes und zur Demokratie bekennen und seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben.
- Einbürgerungstest
Die Kenntnisse über deutsche Geschichte, Sprache, Kultur und Staatswesen werden in 33 Fragen überprüft. Der Einbürgerungstest muss seit 2008 von den Antragstellern durchgeführt werden. Fragenkataloge und Antworten findet man unter anderem im Internet.
Weiterführende Links:
Einbürgerungstest: Fragenkatalog zur Testvorbereitung
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