Bei Girokonten wird derzeit kräftig an der Gebührenschraube gedreht. Für bislang kostenlose, bzw. kostengünstige Girokonten werden jetzt monatliche Gebühren verlangt. Bei einigen Banken wird sogar der monatliche Mindesteingang erhöht. Verständlich, dass selbst treue Kunden ihre Bank wechseln möchten. Dies wird seit einigen Wochen leichter, wir verraten, wie!
Mit geringem Aufwand zum erfolgreichen Bankwechsel
Am 18. September ist in Deutschland das Zahlungskontengesetz in Kraft getreten. Dieses schreibt vor, dass Geldinstitute beim Kontowechsel helfen müssen. So kann die neue Bank bevollmächtigt werden, alle Daten des alten Geldinstituts zu erfragen, die für die Benachrichtigung der Zahlungspartner und Umstellung notwendig sind. Binnen zwei Tagen müssen alle erforderlichen Daten der alten Bank angefordert werden.
Achtung: Einige Banken bieten ausschließlich einen kostenpflichtigen Kontenwechsel oder Umzugsservice an!
Für den Wechselhilfeservice dürfen allerdings nur Kosten berechnet werden, wenn diese vorher dem Kunden mitgeteilt wurden. Der Gesetzgeber gibt dazu vor, dass die Entgelte hierfür angemessen und an den tatsächlichen Kosten orientiert sein müssen. Personenbezogene Daten zu Daueraufträgen und Lastschriften müssen hingegen kostenlos zugänglich gemacht werden. Ebenfalls kostenfrei sind Informationen und Listen zu Lastschriften und eingehenden Überweisungen. Auch für die Schließung des alten Kontos dürfen keine Gebühren berechnet werden.
Der zeitliche Ablauf des Wechsels ist vom Gesetz recht eng gesteckt: Wird bei der neuen Bank ein Girokonto eröffnet, kann diese Bank bemächtigt werden, bei dem Wechsel zu unterstützen. Nach Erhalt dieses Auftrags müssen innerhalb von zwei Geschäftstagen alle entscheidenden Daten und Informationen bei der alten Bank angefordert werden. Geschieht dies nicht, ist die alte Bank nicht weiter verpflichtet, die entsprechenden Daten zu überliefern. Wird die Frist jedoch eingehalten, ist das bestehende Institut verpflichtet innerhalb von fünf Tagen die entsprechenden Daten aus den letzten 13 Monaten zu übermitteln. Weitere fünf Tage später müssen beim neuen Geldinstitut gewünschte Daueraufträge eingerichtet sein, Lastschriften akzeptiert werden und Einzahlern wie etwa dem Arbeitsgeber die neue Bankverbindung mitgeteilt worden sein.
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