Wie sage ich dem Chef, dass ich schwanger bin?

Für die meisten werdenden Mütter (und Väter) ist die Nachricht über eine Schwangerschaft eine freudige Neuigkeit. Wenn Nachwuchs kommt, bedeutet das auch eine lange Reihe an neuen Rechten und Pflichten. Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen ihren Vorgesetzten über die anstehende Geburt informieren, die Mutterschutzfristen einhalten und rechtzeitig an die Planung der Elternzeit denken. Mit welchen Worten, zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Einstellung das am besten geschehen sollte, erläutern wir hier.

Je früher, desto besser

Laut Mutterschutzgesetz soll der Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin informiert werden, sobald die Frau davon weiß. Allerdings ist dies keine Pflicht. Als schwangere Frau können Sie den Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Chef über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen, frei wählen. Viele werdende Mütter möchten z. B. die ersten drei Monate der Schwangerschaft abwarten, da diese als sehr kritisch gelten. Oder die Bestätigung durch den Frauenarzt und die Ausstellung des Mutterpasses wird abgewartet. Wenn der Beruf durch schweres Heben, giftige Chemikalien oder mögliche Infektionen eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt, sollte die Meldung nicht lange herausgezögert werden. Unter Umständen muss die Arbeitsstelle dann umorganisiert oder die Arbeitnehmerin freigestellt werden. Auch, wenn Sie als werdende Mutter niemanden informieren müssen, freut sich der Arbeitgeber, wenn er nicht erst einen Tag vor Inkrafttreten des Mutterschutzes davon erfährt. Je früher der Arbeitgeber Bescheid weiß, desto besser.

Das Gespräch suchen

Der Chef sollte nicht zwischen Tür und Angel oder gar durch stille Post im Büro über die Schwangerschaft informiert werden. Der Chef sollte vor der Sekretärin oder dem Abteilungsleiter der erste sein, der von Ihren anderen Umständen erfährt. Setzen Sie einen offiziellen Termin an, der zum Bespiel zukünftige Entwicklungen des Jobs thematisiert. Machen Sie sich im Vorhinein Gedanken, wie Sie mit laufenden Projekten oder der Übergabe an die Vertretung umgehen. Ihren Stolz über den anstehenden Nachwuchs brauchen Sie nicht zu verbergen, auch wenn Ihr Vorgesetzter eventuell in keinen Freudentaumel verfällt – für ihn bedeutet das nämlich einen Mehraufwand an Planung.

Lohn und Elternzeit

Über die Bezahlung während des Mutterschutzes brauchen Sie sich keine Gedanken machen: In diesem Zeitraum übernimmt Ihre Krankenkasse zu 100 Prozent die Entlohnung der Arbeitnehmerin. Die Mutterschutzfrist beginnt spätestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin – sofern keine Komplikationen eintreten oder der Job eine Gefährdung darstellt – und dauert bis acht Wochen nach der Entbindung. Planen Vater oder Mutter noch eine Elternzeit zu nehmen, muss diese mindestens sieben Wochen vorher angemeldet sein. Während Mutterschutzfrist und Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz für den Angestellten.

Bildnachweis: Thinkstock, iStock, RTimages

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