Singles: Vorsicht vor dubiosen Partnervermittlern

Singles, die sich auf die Suche nach einem passenden Gegenstück machen, landen häufig bei einer Partnervermittlung. Das ist nicht weiter verwerflich – schließlich hat nicht jeder das Glück, im Kollegenkreis, im Urlaub auf einer Party oder im Supermarkt seiner großen Liebe zu begegnen. Verwerflich ist das Geschäft, das Partneragenturen mit der Sehnsucht der Suchenden machen. Wer Amor auf die Sprünge helfen möchte, tappt nämlich schnell mal in die Falle. Denn nicht jede Agentur ist seriös.

Zahlen Sie keine Vorkasse!

Es gibt Partnervermittler, die beim ersten Beratungsgespräch neben dem Fragenbogen einen Blankoüberweisungsträger zücken oder sogar auf Barbezahlung bestehen. In dem Moment sollte jeder seine Sachen zusammenpacken und gehen. Dazu rät die Verbraucherzentrale Brandenburg. Außerdem sollte schnellmöglich der möglicherweise bereits abgeschlossene Vertrag per Einwurfeinschreiben wiederrufen werden. Zudem müsse der Betroffene das Einlösen der Belege untersagen. Strafanzeige sollte erstattet werden, wenn dennoch widerrechtlich Beträge vom Konto abgebucht werden.

Kontaktanzeigen richtig lesen

Wer nicht den direkten Weg zur Partnervermittlung geht, der gelangt womöglich über einen Umweg an die Vermittlungsagentur. Denn auch in den Zeitungen locken sie mit interessanten Menschen, die nur darauf warten, kennengelernt zu werden. Doch Vorsicht: Vor der Inseratnummer steht meist noch ein Kürzel (PV oder AG), die ein Hinweis auf eine Partneragenturannonce sein können, so Sabine Fischer-Volk, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Lassen Sie sich nicht erpressen

Vor lauter Sehnsucht darf der Blick aufs Wesentliche nicht verloren gehen. Achten Sie auf dubiose Anzeichen. Und lassen Sie sich nicht darauf ein, aus Angst einen Vertrag zu unterschreiben oder zu verlängern. Gehen Sie im Zweifel auf Nummer sicher und kündigen Sie einen neuen Vertrag per Einwurfeinschreiben. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, könnte auch einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen – ohne Rechtschutzversicherung könnte der Besuch beim Anwalt recht kostspielig werden. Es sei denn, die Partneragentur muss für Ihre Anwaltskosten aufkommen. Aber darüber sollten Sie sich bei Bedarf bei der Verbraucherzentrale informieren.

Foto: Kzenon – Fotolia (Symbolfoto)

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