Das Anlegerschutzgesetz 2011: Welche Neuerungen gibt es?

Es wurde im letzten Jahr verabschiedet und bildet mit dem neuen Anlegerschutzgesetz 2011 eine neue Rechtsgrundlage für den Kapitalmarkt. Offiziell ist es als „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit“ desselben bekannt und beinhaltet zum Beispiel in den offenen Immobilienfonds Änderungen. Reagiert wurde mit dem Anlegerschutzgesetz 2011 auf die fortschreitenden Folgen der Finanz- und Bankenkrise. Mit den Neuerungen müssen sich auch Privatleute auf eine veränderte Gesetzeslage einstellen, die jedoch dem Anleger große Vorteile bringen soll.

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Anlegerschutzgesetz 2011 im Überblick!

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Reaktion auf die Krise

Der Gesetzgeber hat in diesem Falle ganz klar auf die Finanzkrise reagiert, bei der vor allem die Privatanlager Milliardenbeträge verloren und hier starke negative Ergebnisse erzielten. Ausgehend von einer unvollständigen oder gar mangelhaften Beratung wurden Anlagen in Kapital zum Teil komplett verlustiert und konnten nicht wieder hergestellt werden. Zwölf verschiedene Fonds mussten bei der Rücknahme der Anteile komplett aussetzen. Die Anlageberatung ist also ein Punkt, der sich in Zukunft durch das neue Gesetz ändern soll. 

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Neuerungen in allen Bereichen

Gerade das Versprechen, an jedem Tag über das eigene Geld verfügen zu können, war bei Fonds die Falle, die später zum Verhängnis werden musste. Nun steht im neuen Gesetzesentwurf, dass jeder Anleger Kündigungsfristen haben muss, die innerhalb eines Jahres getätigt werden können. Dabei gibt es nun die Neuheit, dass Anleger, die nur an kurzfristigen Geldanlagen Interesse haben, von dieser Art der Anlage absehen sollen. Eine neue Schutzregelung ist des Weiteren für Bestandskunden gedacht, sie können nun bis zu einem Betrag von 30.000 Euro im Halbjahr ihr Geld aus einem Fond ziehen. Auf einem Produktinformationsblatt muss es Kunden des weiteren immer möglich sein, die Regelungen vom Anlegerschutzgesetz 2011 nachzuvollziehen. 

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