Zuhänden oder zu Händen?

Eine andere Frage in Bezug auf dieses Wortgeflecht ist, ob man es immer noch bei einem Brief in der Adresse des Empfängers vermerkt, also „ Firma XYZ, zu Händen Frau Pachulke“. Zum einen hat sich die früher gebräuchliche Abkürzung „z.Hd.“ in das noch kürzere „z.H.“ geändert, zum anderen ist es in der Tat unüblich geworden, „zu Händen“ zu schreiben, der Name der direkten Empfangsperson reicht aus. Dafür gibt es sogar eine DIN-Norm mit der Nummer 5008.

Wenn man einen Brief schreibt und in der Adresse mehrere mögliche Empfänger stehen, unterschied man denjenigen, der den Brief tatsächlich bekommen sollte, indem man „zu Händen“ vor seinen Namen stellte. Gerade bei Geschäftsbriefen, in denen die Namen der Inhaber im Firmennamen vermerkt sind, wie zum Beispiel bei Anwaltskanzleien („Kanzlei Schmidt, Lehmann, Shyster und Flywheel“), aber ein völlig anderer Sachbearbeiter mit dem Schreiben betraut wird, war dies eine günstige Lösung.

Natürlich wird niemand gezwungen, diesen Teil der Adresse wegzulassen, aber da es nicht mehr besonders häufig gesehen wird, entlarvt man sich unter Umständen, hoffnungslos veraltet zu erscheinen. Ein weiterer Vorteil dessen ist, dass sich dadurch auch die Frage nach der getrennten Schreibweise erübrigt.

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