Seit dem 1. November 2010 sind vom Gesetzgeber biometrische Passbilder für alle Ausweisdokumente vorgeschrieben. Die Geschichte der Biometrie reicht allerdings bis ins 19. Jahrhundert zurück und die zweifelsfreie Erfassung biometrischer Daten wurde seither kontinuierlich verbessert. Bei einem biometrischen Passbild sind festgelegte Qualitätsmerkmale einzuhalten, die eine automatisierte Erkennung erst gewährleisten.
Biometrische Daten erhöhen die Sicherheit
Biometrische Verfahren gehören bereits seit dem 19. Jahrhundert zum gesellschaftlichen Alltag und sorgen für eine zweifelsfreie Identifikation von Personen. Waren zu Beginn der Biometrie noch einfache Verfahren wie die Abnahme von Fingerabdrücken gängig, so sind die heutigen Messverfahren wesentlich verbessert worden und gelten als fälschungssicher. Biometrische Daten erhöhen den Schutz der eigenen Identität und verhindern einen Identitätsdiebstahl. Die Biometrie erleichtert die automatisierte Erkennung von Personen und beschleunigt Identitätsprüfungen. Gerade Grenz- und Einreisekontrollen profitieren durch biometrische Daten und können Prüfungen effizient und identitätssicher durchführen, was vor allem bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sehr hilfreich ist. Biometrische Passfotos müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die eine nachvollziehbare und gleichbleibende Qualität der Bilder garantieren und bei automatisierten Erkennungsprozessen äußerst wichtig sind. Diese Merkmale sind in die Kategorien Format, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund, Fotoqualität, Kopfposition und Gesichtsausdruck, Augen und Blickrichtung, Brillenträger, Kopfbedeckung, Kinder, Säuglinge und Kleinkinder unterteilt.
Diese Anforderungen muss ein biometrisches Passbild erfüllen
Bei einem biometrischen Passbild gilt es bestimmte Qualitätsmerkmale einzuhalten (mehr dazu hier). Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Passbilder elektronisch verarbeitet bzw. erkannt werden können. So darf ein biometrisches Passbild nicht unscharf oder kontrastschwach sein, eine gleichmäßige Ausleuchtung ist Pflicht. Bei einem biometrischen Passbild ist ferner darauf zu achten, dass der Gesichtsausdruck möglichst neutral ist. Der Hintergrund darf nicht mehrfarbig sein, sondern strukturlos und neutral. Auch für Kinder ist ein biometrisches Passbild inzwischen vorgeschrieben. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass kein Gegenstand im Bild ist und dass die Gesichtshöhe 50 – 80 % des Fotos einnimmt. Der Kopf darf nicht angewinkelt sein, sondern muss gerade und nach vorne ausgerichtet werden. Brillenträger müssen darauf achten, dass auf dem Passbild keine Reflexion in den Brillengläsern erkennbar ist und dass der Rand und das Gestell die Augen nicht verdecken. Eine Kopfbedeckung ist zwar grundsätzlich nicht erlaubt, aber aus religiösen Gründen zulässig, sofern das Gesicht von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar ist. Zuerst muss allerdings bei der Passbehörde nachgewiesen werden, dass man einer Religionsgemeinschaft angehört, für die eine Kopfbedeckung verpflichtend ist.
Effizient und fälschungssicher
Das biometrische Passbild hat erkennungsdienstliche Prozesse automatisiert und beschleunigt Identitätsprüfungen. Biometrische Daten erschweren außerdem Fälschungen und machen internationale Reisen sicherer. Damit ein Passfoto als biometrisch gilt, muss es verschiedene Anforderungen erfüllen, die von der Bundesdruckerei festgelegt wurden.
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