Die Einschulung der Kinder erfolgt nach Schulbezirken: alle Kinder werden nach dem Wohnort einem Schulsprengel zugeordnet. Wer innerhalb eines bestimmten Schulsprengels wohnt, wird der entsprechenden Schule zugeordnet.
Bei der Aufnahme der Schüler entscheiden Sprachenfolge, eine bereits begonnene Ausbildung an der Grundschule, das Schulprofil, die Grundschulempfehlung und die Nähe zur Schule. Häufig werden Kinder von der Schule abgelehnt, weil sie angeblich zu weit entfernt leben. Die anderen Bedingungen werden dabei nicht überprüft, obwohl die Nähe zur Schule die unwichtigste Bedingung ist.
Schule wechseln – Missstände gibt es im deutschen Bildungssystem bereits zu Beginn der Schulkarriere en masse. Gerade wenn ihr Kind die Grundschule wechseln soll, gibt es einige Dinge zu beachten. Nach unserem Kenntnisstand gestaltet sich ein Wechsel in der Oberstufe immerhin als weniger schwierig. Zum einen in bürokratischer Hinsicht und zum anderen, weil Ihre Kinder dann bereits selbständig die Schule wechseln können – Minderjährige benötigen noch die Unterschrift der Eltern.
Schule wechseln: Was wird benötigt
- Gastschulantrag
- Nachweise für die jeweiligen Gründe
Schule wechseln: So wirds gemacht!
Grundschule: zwingende persönliche Gründe
Förderschule: bei besonderem Förderungsbedarf
Gastschulantrag stellen
Oberstufe: Kapazitäten und Bereitschaft der Schule
Tipps und Hinweise
- Beim Schulwechsel geht es für die Schulen um Geld. Verlust und Aufnahme eines Schülers sind für die Schulen ein großer, bürokratischer Aufwand.
- Bei besonderem Bedarf an Förderung für Ihr Kind können Sie sich auch an das Jugendamt wenden. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie auch eine Schule in der Nähe des Zweitwohnsitzes auswählen.
- Bei Fragen wenden Sie sich an das Oberschulamt bzw. an das Bezirksamt.
- Schulen und Infos finden Sie auch hier: http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=276
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