Wie kann ich einen altersgerechten Umbau fördern?

Die meisten von uns möchten auch im Alter in der eigenen Wohnung bleiben, in einer gewohnten Umgebung. Um das zu gewährleisten, sind allerdings häufig größere Umbauarbeiten notwendig. Wir sagen, worauf Sie bei einem altersgerechten Umbau achten müssen!

Oft ist es etwa das Badezimmer, das Senioren vor Probleme stellt: Ob der Einstieg in die Dusche beziehungsweise Badewanne oder eine niedrige Toilette – viele sanitäre Einrichtungen sind nicht gerade altersgerecht. Aber auch eine Treppe, die sich früher problemlos bewältigen ließ, kann im Alter zu einer Herausforderung werden. Und als aktueller Trend: Die Immobilie kann durch geschickt eingesetzte Technik aus dem Smart-Home-Bereich erheblich an Barrierefreiheit gewinnen. Sprachsteuerung etwa ist wie für Senioren erfunden, um Heizung, Licht und Co. im eigenen Heim bequem zu steuern.

Beim Hauskauf gleich ans Alter denken

Wer sich in jüngeren Jahren ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen will, sollte daher gleich bei anfallenden Renovierungen an spätere eventuelle Umbaumaßnahmen denken. Später ausgeführte Arbeiten werden nämlich deutlich teurer. So kommen bei einem altersgerechten Umbau auch eines kleinen Badezimmers schnell mal fünfstellige Summen zusammen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten, einen kostspieligen Umbau wegen akuter Pflegebedürftigkeit mit Fördergeldern und Zuschüssen finanziell etwas abzufedern.

Umbau-Förderungen durch die KfW

So können Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus umbauen möchten, das Zuschussprogramm 455-B („Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung“) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie private Eigentümergemeinschaften dürfen einen entsprechenden Antrag einreichen, übrigens ebenso wie Mieter von Wohnungen und Einfamilienhäusern.

In der Regel entscheidet die KfW noch am Tag der Antragsstellung über eine Bewilligung – Bauherren können also sofort loslegen. Die KfW-Zuschüsse werden nach Abschluss der Umbauarbeiten auf das Konto des Bauherrn überwiesen.

Für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung – etwa Einbau von Treppenliften oder Umbau des Badezimmers – liegt der Zuschuss bei 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag, mit einer Höchstgrenze von 5.000 Euro. Wer sein Eigenheim nach KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ umbauen lässt, kann auf einen Zuschuss von 12,5 Prozent (höchstens 6.250 Euro) hoffen. In beiden Fällen müssen die Investitionskosten 2.000 Euro überschreiten, die Obergrenze liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung können Bauherren zudem einen Kredit aus dem KfW-Förderungsprogramm 159 „Altersgerechtes Umbauen“ beantragen. Auch dieses Programm fördert Investitionskosten von maximal 50.000 Euro.

Weitere Informationsquellen für den altersgerechten Umbau

Weitere Anlaufstellen in Sachen Umbau sind zum Beispiel Wohlfahrtsverbände oder die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. Die Verbraucherzentralen haben den Ratgeber „Clever umbauen“ (19,90 Euro) herausgegeben, der Umbauideen und Rechenbeispiele enthält und über rechtliche Voraussetzungen für einen Umbau informiert.

Bild: pixabay.com, cocoparisienne, 354233

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