Es ist wieder mal eines dieser Gesetze, wo man sich fragt, was das soll:
Absendern von unerwünschten Spam-Mails droht künftig ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet. Danach müssen sich Inhalt und Herkunft einer E-Mail-Werbung künftig bereits aus der Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben. Wer den kommerziellen Charakter einer E-Mail verschleiert, kann hingegen mit einem Bußgeld belangt werden.
So meldet dpa – und verweist dankenswerterweise darauf:
Die meisten Spam-Mails werden allerdings aus dem Ausland verschickt und fallen nicht unter deutsche Gesetzgebung.
Ergo: alles nur Augenwischerei. Und selbst wenn nicht. Was wären die Folgen? Und inwiefern wäre Schutz durch mehr oder weniger gleichlautenende Kopf- und Betreffzeilen gegeben? Ein ganz grausames Pamphlet, das nichts weiter tut, als Unmündigkeit zu unterstellen und Sicherheit zu suggerrieren.
Klar, nervt Spam, aber mich nerven auch Menschen, die mir ihre Regenschirme ins Auge drücken, die mir ihre Rucksäcke sonstwohin schlagen, wenn sie sich umdrehen oder aufm Rad die Dikatatur der vermeintlich Schwachen ausleben. Und die schädigen mich mehr als ne eMail, die ich nicht will. Mal gespannt, was es dagegen ein Gesetz gibt. Hm, wohl nie, denn die, die das gemacht haben bzw. für die das gemacht wurde, benutzen ja Regenschirm, Rucksack und Fahrrad.
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Freie Fahrt für freie Bürger.Gerade ein Land, dass einerseits gewisse Privilegien so vehement verteidigt, sollte bei weit weniger gefährlichen Angelegenheiten nicht päpstlicher sein als der Papst.Gruss aus BrnoFranz