Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist im besten Fall ein Vermittler zwischen den Arbeitnehmern, die ihn wählen, und dem Arbeitgeber. Belange und Interessen der ersteren werden bei zweiterem vertreten, betriebliche Entscheidungen müssen mit den Betriebsratsmitgliedern abgestimmt werden. Das Mitbestimmungsrecht in einem Unternehmen kommt dabei auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Situationen zum Einsatz.

Betriebsrat: Interessenvertreter der Arbeitnehmer

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber jegliche Information fordern, die er für seine Arbeit benötigt.  Personalplanung, technische, personelle und organisatorische Veränderungen im Unternehmen müssen rechtzeitig bekannt gegeben, damit die Aufgaben wahrgenommen werden können. Neben diesem Informationsrecht hat er auch ein Beratungsrecht, nach dem der Arbeitgeber die Argumente des Betriebsrats hören und in die Entscheidungen einfließen lassen muss.

Besonders bei Kündigungen werden die Aufgaben des Betriebsrates deutlich: Da bei jeder Kündigung der Betriebsrat zu hören ist, kann hiermit massiv auf die Entscheidung des Arbeitgebers eingewirkt werden, denn sollte der AG nicht auf die Argumente gegen die Kündigung eingehen, so muss eine Zustimmung durch das Arbeitsgericht erfolgen.

Mitbestimmung und Mitwirkung am Unternehmen

Weitere Aufgaben, mit denen der Betriebsrat vertraut sind, beschäftigen sich mit dem Sozialplan in Unternehmen, aber auch auf die wirtschaftliche Situation, wenn beispielsweise die Betriebsorganisation geändert wird oder der Standort oder wenn es um die Stilllegung von Betriebsstätten geht. Darüber hinaus gibt es unzählige weitere Aufgaben, um die sich die Betriebsratsmitglieder im täglichen Geschäft zum Wohle der Arbeitnehmer kümmern. Einige seien hier kurz aufgezählt:

  • Beschäftigungsförderung
  • Beschäftigungssicherung
  • Förderung älterer ArbeitnehmerInnen
  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Leitung einer Tagung und Versammlungen
  • Jugend- und Auszubildendenarbeit
  • Überwachung des Einhaltens der Tarifverträge
  • Eingliederung von Schwerbehinderten
  • weitere soziale Aufgaben

Weiterführende Links

http://www.dgb.de/themen/++co++dbc64626-3cdb-11df-6c91-00188b4dc422

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