Was tun, wenn man den Urlaub nicht antreten kann?

Was tun, wenn man den Urlaub nicht antreten kann?

Der lang ersehnte Urlaub rückt immer näher. Alles ist gebucht, bezahlt und bestätigt. Doch dann kommt etwas dazwischen und Sie müssen Ihren Urlaub absagen. Das bedeutet in der Regel hohe Stornokosten. Wie Sie die vermeiden können, lesen Sie hier.

Oftmals hilft eine Reiserücktrittsversicherung nicht weiter

Wer im Internet oder im Reisebüro eine Reise oder einen Flug bucht, dem wird immer auch eine Reiserücktrittsversicherung angeboten. Sie soll Stornokosten verhindern, wenn die geplante Reise wegen Krankheit, Unfall oder aufgrund eines familiären Notfalls abgesagt werden muss. Wer so eine Versicherung nicht abschließt, muss in diesem Fall die Stornokosten dann selbst tragen. Aber es gibt vielfältige Gründe, um eine Reise zu stornieren, bei denen eine Reiserücktrittsversicherung nicht greift. Wenn Sie etwa vom Arbeitgeber keinen Urlaub bekommen, Sie kein Einreisevisum für das Urlaubsland erhalten oder Sie sich mit den Mitreisenden überwerfen. In diesen Fällen zahlt die Versicherung die Stornokosten nicht.

Die rechtliche Lage

Wenn Sie bei Ihrem Reiseveranstalter Ihre Reise stornieren, ist dieser rechtlich verpflichtet, den Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten. Gelingt ihm der Weiterverkauf der Reise nach Ihrer Stornierung, dann müsste er Ihnen die Stornokosten abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von maximal 30 Euro rückerstatten. Doch leider sind die meisten Reiseveranstalter sehr zurückhaltend mit ihrem Informationsfluss und so ist es meist recht schwierig nachzuweisen, dass die stornierte Reise erneut verkauft wurde. Neben der Stornierung haben Sie aber auch die Möglichkeit, die Reise auf eine andere Person aus der Familie oder dem Bekanntenkreis umschreiben zu lassen. Das ist sogar gesetzlich so vorgesehen. Das gilt allerdings nur für Standard-Pauschalreisen. Eine Gesetzesänderung, die den Kreis der umschreibbaren Reisen erweitert ist in Arbeit.

Weiterverkauf über Vermittlungsplattformen im Internet

Portale wie Jumpflight, TradeYouTrip oder Stornopool bieten helfen bei der Weitervermittlung von Reisen oder Flügen, die sonst storniert werden müssten. Je nach Plattform werden aber Gebühren fällig. Die liegen bei TradeYourTrip bei 15 Prozent, Stornopool verlangt 20 Prozent der ersparten Stornokosten. Bei einem Weiterverkauf Ihrer Reise sollten Sie aber bedenken, dass Sie, um einen Kaufinteressenten zu finden, die Reise möglichst günstig anbieten sollten. Dies bedeutet einen weiteren finanziellen Verlust. Man sollte also zum Taschenrechner greifen und die verschiedenen Varianten genau durchrechnen, um die beste Lösung zu finden. Ganz ohne Verlust wird Ihre Reiseabsage aber in den wenigsten Fällen bleiben.


Bild: Thinkstock, 184738753, iStock, AlexRaths

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