Immer häufiger klagen Privatkunden und Unternehmen über die Unzuverlässigkeit von Paketdiensten. Wir verraten, welche Rechte Sie haben.
Es kann einen zur Weißglut treiben: Schon wieder wurde das Paket bei einem Nachbarn oder in der Postfiliale abgegeben. Und dabei waren Sie doch den ganzen Tag zu Hause und haben auf das Paket gewartet. Wenn auch Sie schon einmal Ärger mit einem der verschiedenen Paketdienste hatten, ist es gut, wenn Sie Ihre Rechte kennen …
Darf der Bote das Paket einfach beim Nachbarn abgeben?
Die Antwort auf diese Frage lautet nein! Entsprechend des Frachtvertrages ist der Paketdienstleister verpflichtet, zu versuchen, das Paket beim Empfänger zuzustellen. Das gilt auch, wenn Sie zum Beispiel im fünften Stock wohnen und der Aufzug defekt ist oder es gar nicht erst einen gibt. Erst wenn dieser Versuch gescheitert ist, darf der Paketbote die Sendung einem Ersatzempfänger, etwa dem Nachbarn, übergeben oder sie in einer Paketstation zur Abholung bereitstellen.
Muss der Bote eine Nachricht hinterlassen?
Hier lautet die Antwort ja! Alle Paketdienstleister sind verpflichtet, Empfänger über den Verbleib des Paketes zu informieren. Dies erfolgt in der Regel über eine Benachrichtigungskarte. Diese sollte der Paketbote in den Briefkasten werfen. Wenn der Empfänger nicht darüber informiert wird, wo sich das Paket befindet, hat der Paketdienstleister seine Informationspflicht verletzt. Sollte das Paket wieder zurückgesandt werden, hat der Paketdienst in diesem Fall nach Ansicht von Verbraucherschützern die Kosten für einen erneuten Transport zu übernehmen. Hier lohnt sich also eine Beschwerde!
Wer haftet bei Verlust oder Schäden?
Sowohl in der gesetzlichen Vorschriften als auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paketdienstleister steht: Wenn die Schäden durch den Paketdienst oder den Boten verursacht wurden, kommt der Dienstleister dafür auf. Bei den meisten Paketdiensten sind die Lieferungen zudem bis zu einem bestimmten Betrag versichert. DHL zum Beispiel versichert Pakete gegen Verlust oder Beschädigung bis zu 500 Euro. In diesem Rahmen haftet DHL auch unabhängig davon, wer die Schuld an dem Schaden trägt.
Muss ich das Paket des Nachbarn annehmen?
Hier heißt es nein! Sie sind nicht verpflichtet, die Sendung Ihres Nachbarn anzunehmen – erst recht nicht, wenn ein Paket beschädigt ist. Denn mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass eine Lieferung in Ordnung ist. Auch wenn Sie demnächst in den Urlaub fahren, ist eine Paketannahme nicht zu empfehlen.
Bei Ärger, können Sie sich beim Kunden-Service des entsprechenden Dienstleisters per Post, E-Mail oder Telefon beschweren. Auch die Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden zu Paketdienstleistungen entgegen. Sie unterhält eine kostenfreie Schlichtungsstelle, an die Sie sich im Streitfall wenden können.
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