Wann leistet eine Unfallversicherung und worauf sollte man achten?

Zuallererst muss man sagen, dass die Leistungen der Unfallversicherung wirklich vielfältig sind. Man kann hier keine pauschale Aussage tätigen, was für eine Person am besten ist. Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Nur, wenn man eine Vorsorgestrategie auf die Person und die Lebenssituation zuschneidet, wird man zu einer ordentlichen Absicherung kommen. Der Bedarf eine Unfallabsicherung abzuschließen ergibt sich aus dem SGB VII. Denn die gesetzliche Unfallversicherung leistet grundsätzlich nur für den Bereich der Arbeit. Der gesamte Freizeitbereich wird von der gesetzlichen Unfallvesicherung nicht abgedeckt.

Die private Unfallversicherung soll diese Nachteile ausgleichen. Sie leistet sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Außerdem deckt Sie alle Unfälle im Ausland ab. Für die Begriffsbestimmung eines Unfalls werden von der Versicherungsbranche grundsätzlich folgende Punkte zugrunde gelegt:

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Man unterscheidet bei Versicherungen in zwei Sparten. Die Summen- und die Schadensversicherung. Bei der Schadenversicherung gilt das Bereicherungsverbot. Das bedeutet, dass nicht mehr als der Schadenswert von der Gesellschaft bezahlt werden darf. Ein typisches Beispiel wären hier die Leistungen bei kosmetischen Operationen. Egal wie hoch die Leistung vereinbart wurde, es wird maximal der Schadenswert bezahlt.

Die meisten Leistungen einer Unfallversicherung zählen jedoch zu dem Begriff der Summenversicherung. Denn sowohl bei Invaliditäts- als auch bei Unfallrentenleistungen gibt es kein Bereicherungsverbot. Die Gesellschaften müssen das leisten, was vertraglich vereinbart wurde. Im Folgenden möchte ich einen kurzen Überblick über die wichtigsten Leistungsarten geben:

Leistungen der Unfallversicherung: So wirds gemacht!

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Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung soll den erhöhten Kapitalbedarf bei einem Unfall ausgleichen. Dieses Geld steht zur freien Verfügung. Beträgt die Grundinvaliditätssumme 50.000 €, werden bei einem ärztlich festgestellten Invaliditätsgrad von 50 % diese 50.000 € ausgezahlt. Erreicht man nur 1 %, wird die Grundinvaliditätssumme entsprechend anteilig gezahlt. Die Kapitalauszahlung kann frei verwendet werden. Hier nur eine kleine Auswahl der Verwendungszwecke:
  • lebenslange Rentenzahlung
  • Bezahlung von Operations- oder Heilbehandlungskosten
  • Erwerb eines Eigenheims
Die Grundinvalidität wird oft durch Mehrleistungs- oder Progressionsmodelle noch erhöht. So bedeutet eine Progression 500 %, dass bei einer vollen Invalidität (100 %) das 5 – Fache der Grundinvalidität ausgezahlt wird (hier 50.000 € x 5 = 300.000 €). Welche Progressionsstaffel am Sinnvollsten ist, hängt maßgeblich vom Tarif ab. So kann es sein, dass eine Progression 1.000 % im Einzelfall sehr viel weniger Leistung auszahlt, als eine Progression 500 %, wenn keine 100 % Invaliditätsgrad erreicht wird. Auch der Invaliditätsgrad wird je nach Versicherungsgesellschaft verschieden dargestellt. Die allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB's) geben hier aber Aufschluss. Meiner Meinung nach sollte eine 100%ige Invaliditätsleistung nicht unter 200.000 € liegen, um im Falle eines schwerwiegenden Unfalls eine adäquate Absicherung zu haben. Auch ist zu bedenken, dass Kinder eine entsprechend höhere Leistung benötigen, weil sie im Fall des Falles viel länger von dem Geld leben können müssen.

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Unfallrente

In den Leistungen der Unfallversicherung kann man auch eine Unfallrente vereinbaren. Die Unfallrente stellt eine lebenslange Rente dar, solange man einen bestimmten Invaliditätsgrad nicht unterschreitet. Oft beginnen die Unfallrenten am Markt mit 50 % Invaliditätsgrad und verdoppeln sich ab 90 %. Eine Unfallrente ist besonders dann wichtig, wenn aufgrund des Gesundheitsstatusses oder des Alters eine Absicherung der Berufsunfähigkeit nicht mehr möglich oder finanziell nicht tragbar ist.

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Rettungs- und Bergekosten

In den meisten Unfallversicherungen sind Rettungs- und Bergekosten standardisiert mitversichert. Üblicherweise ist der Transport von der Unfallstelle zum Krankenhaus kostenfrei und wird von der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft übernommen. Es kann aber bei besonderem Aufwand zu extra Kosten kommen, wenn beispielsweise ein Abtransport per Hubschrauber notwendig wird. Die Versicherung leistet dann bis maximal der Höhe der Rettungs- und Bergekosten.

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Unfallkrankenhaustagegeld

Wenn eine Person stationär ins Krankenhaus eingeliefert wird, muss sie üblicherweise 10 € pro Tag zahlen. Zu den Leistungen der Unfallversicherung kann daher auch die Absicherung eines Unfallkrankenhaustagegeldes zählen. Sie trägt dann diese Kosten. Hier kann auch mehr als 10 € pro Tag vereinbart werden, wenn zum Beispiel Zuzahlungen für Einbettzimmer oder Fernseher, etc. gewünscht sind. Man sollte sich jedoch darüber Gedanken machen, ob womöglich die Absicherung eines Krankenhaustagegeldes außerhalb der Unfallabsicherung nicht sinnvoller sein könnte, da dann auch unabhängig, ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt, geleistet wird.

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Todesfallleistung

Die Todesfallleistung kommt immer dann zum Tragen, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Folgen des Unfalls verstirbt. Die Todesfallabsicherung kann aus zwei Gründen sinnvoll sein:
  1. kann man so im Falle des Todes die Beerdigungskosten oder eventuelle Verbindlichkeiten wie Hausfinanzierungen kostengünstig absichern.
  2. kann man die Zahlung der Todefallleistung als Vorschuss auf die Invaliditätsleistung beantragen, wenn zwar dem Grunde nach, aber noch nicht der Höhe nach festgestellt wurde wie hoch eine Invaliditätsleistung sein wird. Das kann besonders dann sinnvoll sein, wenn in Folge des Unfalls das Arbeiten unmöglich ist und erhöhte Kosten durch Heilbehandlungen auf den Versicherten zukommen.
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Kosmetische Operationen

Der Einschluss von kosmetischen Operationen kann sinnvoll sein. So könnte die versicherte Person beispielsweise in Folge eines Unfalls starke Hautverbrennungen oder Zahnverlust erlitten haben. Kosmetisch notwendige Operationen werden dann bis zur vereinbarten Höhe von der Gesellschaft übernommen.

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