Wann bekommt man Arbeitslosengeld? Regelungen für ALG I

Wann bekommt man Arbeitslosengeld? Aus Prinzip gilt, dass jemand, der arbeitslos wird, einen entsprechenden Antrag gestellt hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, Anrecht auf das sogenannte ALG I hat. Dazu ist es vor allem zwingend notwendig, dass man in den letzten zwei Jahren bevor man arbeitslos wurde mindestens zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Den Antrag kann man schon zwei Monate vorher bei der Bundesagentur für Arbeit abgeben.

Wann man Arbeitslosengeld bekommt, wird im Sozialgesetzbuch geregelt

Wenn der Antrag gestellt wurde, wird das Arbeitslosengeld ab dem Tag gezahlt, an dem man sich nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis befindet. Die Arbeitslosmeldung muss in jedem Falle persönlich beim zuständigen Arbeitsamt erfolgen. Die Anmeldung ist auch gleichbedeutend mit dem Antrag auf ALG I.

Neben der Grundvoraussetzung einer Anwartschaftszeit von zwölf Monaten Arbeit in zwei Jahren, gibt es auch die sogenannte kurze Anwartschaftszeit: Wenn man sich innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren sechs Monate lang in einem Versicherungspflichtverhältnis befand, diese Arbeiten größtenteils und jeweils auf sechs Wochen befristet waren und wenn das Bruttoarbeitsentgelt der letzten zwölf Monate eine Bezugsgröße, die im Jahr 2009 bei 30.240 Euro lag, nicht überstiegen hat. Nachdem man den Nachweis hierfür erbracht hat, kann man ebenso ALG I beziehen. Diese Regelung gilt noch bis zum 01. August 2012.

Das ALG I kann bezogen werden, wenn man in einem bestimmten Zeitraum versicherungspflichtig beschäftigt war

Die Bezugszeit des Arbeitslosengeldes richtet bei all dem sich nicht nur nach den letzten zwei Jahren, sondern danach, wie lange man versicherungspflichtig in einem Zeitraum von sieben Jahren war. In einer von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Tabelle kann man diese Zeiten ablesen. Auf die Anwartschaftszeit können auch verschiedene andere Tätigkeiten und Zeiten angerechnet werden, so zum Beispiel Wehrdienst- und Zivildienstzeiten, Mutterschaft, Zeiten in denen man Krankengeld bezogen hat und einige mehr.

5 Meinungen

  1. Hallo ich hoffe Sie können mir helfen,Am 24.08.2011 habe ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben, dieser ist befristet für 1 Jahr. Also bis zu 23.08.12 . Jetzt ist es aber so, das ich schwanger geworden bin und ca. am 24.04.2012 in die Elternzeit gehe, da am 8 Juni der Geburtstermin meines Kindes ist. Ab 24.04.2012 bis zum 23.08.2012 bekomme ich Elterngeld von der Elterngeldstelle und ab den 24.08.2012 bis ca. 29.08.2012 bekomme ich ja Elterngelt von meiner Krankenkasse (6 wo. davor und 3 wo. danach), da mein Arbeitsvertrag ja nur bis zum 23.08.2012 geht(bekomme ich leider NICHT fürs komplette Mutterschaftsjahr Elterngelt. Jetzt ist meine Frage: Bekomme ich nach meinem Elterngeld für das restliche Mutterschaftsjahr Arbeitslosengeld 1 oder muss ich Arbeitslosengeld 2 beantragen?Mit freundlichen GrüßenBella

  2. hallo ich hoffe sie können mir helfeni habe am 17.08.11 bei einer leiharbeitsfirma meinen arbeitsvertrag unterzeichnet bis dahin habe ich vom 01.07.11 an in einer anderen firma gearbeitet in der davor meine 3,5 jahre lange ausbildung gemacht habe. jetzt geht der leiharbeitsfirma die arbeit aus und ich befürchte kurzfristig arbeitslos zu werden mit meinen angesamelten überstunden und meinem resturlaub kann ich die zeit ca. bis anfang april überbrücken nun weiß ich nicht ob ich anspruch auf arbeitslosengeld 1 habe

  3. Hallo,

    Ende Juni werde ich meine Ausbildung beenden. Habe ich einen Anspruch auf die Zahlung von ALG 1, für einen Zeitraum bis zum 15.07.2012, da ich am 16.07.2012 von meiner Firma übernommen werden kann? Oder zahlt das Arbeitsamt bei dieser Übergangszeit kein ALG1?

    Vielen Dank

  4. Hallo!
    Ich habe eine Ausbildung als Erzieherin absolviert. Im Jahr 2010-2011 war ich im Anerkennungsjahr, habe aber kein Geld bekommen.
    Ich habe gleich eine Arbeitsstelle gefunden, jedoch einen befristeten Vertrag von 12.09.2011-25.07.2012 bekommen.
    Ich bekomme auch wieder einen Folge-Vertrag allerdings fängt dieser erst am 11.09.2012 an.
    Somit bin ich im August arbeitslos., Steht mit Geld zu, wenn ja welches?

    Herzlichen Dank!

  5. Hallo,
    bekommt man Arbeitslosengeld 1 nach beendetem Studium wenn man vorher gearbeitet hat? Wie lang muss die Anwartschaftszeit dann sein und wie weit darf sie in der Vergangenheit liegen?

    Vielen Dank

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