Versicherungswechsel kann Geld sparen

Bei manchen Versicherungen ist ein Versicherungswechsel sogar nur einmal im Jahr möglich. So kann man im Falle einer KFZ-Versicherung, falls nicht anders vereinbart, nur zum Ende jeden Jahres kündigen.

Versicherungswechsel zum Jahresende

Die meisten Versicherungswechsel müssen aber im Falle der KFZ-Versicherung schon am 30.11. eines jeden Jahres verbindlich gemacht worden sein. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum eine Kündigung vorliegen muss. Da die meisten Anbieter diese Frist auch sehr genau einhalten, sollte man sich also am besten jetzt schon an dem PC setzen und eine günstigere Police ausfindig machen. Damit man im nächsten Jahr sparen kann.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Anders stellt sich die Möglichkeit zum Versicherungswechsel dar, wenn der Anbieter seine Beiträge erhöht. Dann greifen in den meisten Verträgen Sonderkündigungsrechte. Dies gilt auch dann, wenn es zu Veränderungen der Vertragsbedingungen kommt. Aber Vorsicht, auch hier müssen Fristen beachtet werden, die meistens sehr kurz sind.

Eine Meinung

  1. Beim Sonderkündigungsrecht ist wirklich Eile geboten. Wird der Beitrg nämlich um mehr als 5 % erhöht, so muss man inner halb von 4 Wochen kündigen. Wer diese Frist versäumt hat, der kann dann erst wieder zum Jahresende kündigen.

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