Bei jeder Wahl werden zahlreiche Helfer benötigt. Sie geben die Stimmzettel aus, überprüfen die Identität der Wähler, bzw. deren Eintragung im Wahlregister und beobachten den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen. Nach Schließung der Wahllokale zählen Sie die Stimmen aus und leiten diese an die zuständige Wahlbehörde weiter. Sie bekleiden als Ehrenamtler ein öffentliches Amt und sind somit Amtsträger.
Die Mehrheit der Wahlhelfer wird nach wie vor von der kommunalen Wahlbehörde bestimmt und verpflichtet. Freiwillige werden jedoch bevorzugt behandelt, da auch der Staat weiß, dass unmotivierte Kräfte nicht die Zuverlässigsten sind. Wahlhelfer werden kann grundsätzlich jeder, jedoch gibt es Unterschiede bei den einzelnen Wahlen. Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen können ausschließlich deutsche Staatsbürger tätig werden. Bei Kommunal- und Europawahlen können auch EU-Angehörige, also Unionsbürger zugelassen werden. Im Allgemeinen gilt, dass ein Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein muss. Ausnahmen gibt es in einigen Bundesländern, in denen dies bereits ab 16 möglich ist.
Generell ist das Amt des Wahlhelfers mit relativ wenig Aufwand verbunden – man muss lediglich vor Ort sein, einige Listen führen und eine Kontrollfunktion ausführen. Dafür gibt es zwar keinen wirklichen Lohn aber immerhin einen Ausgleich, ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“, das zwar von Bundesland zu Bundesland variiert, in jedem Fall aber ausreichend sein sollte, um die Spesen für den Tag – also vor allem Speisen und Getränke – abzudecken. Vielerorts werden aber zusätzlich zum finanziellen Entgelt auch Getränke und Speisen gestellt.
Die Höhe der Spesengelder kennt man gewöhnlich nicht, oder gibt es da einen generellen Rahmen?