So schützen Sie Ihre Unternehmensmarke

In der heutigen Wirtschaftswelt ist eine gut eingeführte Marke etwas sehr Wertvolles. Unter dem bekannten Markennamen können Produkte mit hohem Wiedererkennungswert vertrieben werden, in diesem Fall ist die Marke ein wichtiges Kaufargument für die Konsumenten. Da erfolgreiche Marken auch immer Nachahmungen und Plagiate, oft von minderer Qualität, auf den Plan rufen, ist der Schutz der Marke, aber auch anderer unternehmenstypischer Eigenheiten, mehr als nur empfehlenswert.

Markenschutz ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor finanziellen Verlusten

Nach dem Marken- und Kennzeichenrecht dürfen eingetragene und geschützte Markennamen weder kopiert noch so nachgeahmt werden, dass für den Konsumenten eine Verwechslungsgefahr besteht. Markenname – und auch grafische Gestaltungen, die zu der Marke im Handelsverkehr gehören – dürfen nicht ohne Zustimmung des Markeninhabers verwendet werden. Das gilt allerdings nur für eingetragene Handelsmarken oder sogenannte Geschmacksmuster, die ebenfalls eingetragen werden müssen. Als Geschmacksmuster können eine Vielzahl von eigentümlichen Eigenschaften des Produkts, nicht nur die Kennzeichnung, eingetragen und geschützt werden. Dem Inhaber stehen dann alle Rechte bezüglich dieser besonderen Eigenschaften eines Produktes zu. Nachahmungen auf dem Markt, die die Kunden verwechseln könnten, können einem Unternehmen viel Umsatz kosten – Markenschutz und Geschmacksmustereintragung sind daher wichtige rechtliche Schutzmaßnahmen für das Unternehmensprodukt. Gezielte Fälschungen und Nachahmungen bekannter Marken werden Produktpiraterie genannt, und sind mit drastisch hohen Strafen belegt, um eine abschreckende Wirkung für alle Versuche, kopierte Marken in Umlauf zu bringen, zu unterbinden. Markenschutz gilt weltweit, in vielen entfernten Ländern gestaltet sich die Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche und Vorschriften oft schwierig.

Auch geistiges Eigentum eines Unternehmens ist geschützt

Informationsgrafiken, publizierte Studienergebnisse und vom Unternehmen herausgegebene Ratgeberbroschüren unterliegen den gesetzlichen Schutzbestimmungen des Urheberrechts. Hier gelten Copyrights, das heißt, dass ohne Zustimmung des Herausgebers keine inhaltliche oder überhaupt identische Kopie in Umlauf gebracht oder veröffentlicht werden darf, weder entgeltlich oder unentgeltlich. Die Grenze, was hier tatsächlich schon wieder eine eigenständige Publikation darstellt, ist, vor allem im Online-Bereich, oft schwer zu ziehen, und dementsprechend schwierig zu verfolgen. Überdies muss die unerlaubte Kopie dabei vom Urheberrechtsinhaber überhaupt erst entdeckt werden. Die möglichen Strafen sind allerdings in einem durchaus respektablen Rahmen, weshalb man von Kopien geistigen Eigentums in jedem Fall besser absehen sollte und im Zweifelsfall eine schriftliche Zustimmung des Copyright-Besitzers einholen sollte. Bei  Unklarheiten oder einer Abmahnung sollte man sich juristischen Rat holen. Eins spezialisierter Rechtsanwalt wie zum Beispiel bbs-law, ein Rechtsanwalt in Hamburg, hilft Ihnen weiter.

 

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