Ich kann mich noch daran erinnern, was für eine fast schon kriegerische Auseinandersetzung zwischen den Lehrern meines alten Gymnasiums lief, als Mitte der Achtziger die dortige Schulleiterstelle neu zu besetzen war. Man muss ja bedenken, dass ein Schulleiter quasi nur durch Verabschiedung in den Ruhestand oder unnatürliche Umstände aus dem Dienst zu entfernen ist. Wenn dann so ein Vierzigjähriger an der Schule auf dem Rektorstuhl Platz nimmt, heißt das für die ganzen anderen Vierzigjährigen im Kader: Ende Gelände. Insofern kann ich die seinerzeitig auf den unbedarften Schüler martialisch wirkende Rektorcastingshowintrige schon ganz gut nachvollziehen.
Und nun soll es tatsächlich so sein, dass diese Stühle innerhalb der Lehrerschaft auf zunehmendes Desinteresse stoßen? Was ich noch nachvollziehen kann, ist das Bestreben, die Funktion eines stellvertretenden Schulleiters wieder abgeben zu wollen. Kaum mehr Geld, aber eine zeitliche Disposition, die dem Lehrer an sich nun so gar nicht zupasskommt. Bei weiblichen Kräften übersteigen die zusätzlichen Betreuungskosten für die eigenen Kinder schon mal gern das zusätzliche Salär, was ja nun verständlicherweise jegliche Motivation erlahmen lässt. Zumal ja die Stellvertreterposition einen nicht automatisch in die beste Ausgangsposition für eine eventuelle Schulleiternachfolge bringt. Häufig scheint sogar das Gegenteil der Fall.
Zurück zum vermeintlichen Mysterium des Schulleitermangels. Bekanntlich hat die sich selbst für glorreich erachtende Landesregierung in NRW etliche Änderungen am Landesschulgesetz vorgenommen, von denen nicht eine einzige unumstritten ist. Und wer suchet, der findet; natürlich hat Frau Ministerin Sommer auch die Rechtsposition der Schulleiter drastisch verschlechtert.
Nicht nur, dass das Bewerbungsverfahren und die Teilnahme eines Lehrers an eben diesem höchst kompliziert geworden ist. Nein, Frau Sommer war auch der Auffassung, dass man den Schulleiter zu einem Beamten auf Zeit machen müsse. Er wird neuerdings auch von der Schulkonferenz gewählt, allerdings nur für die Dauer von fünf Jahren. Danach muss er sich der Wiederwahl durch eben diese Schulkonferenz stellen, die sich natürlich zwischenzeitlich auf Seiten der Elternvertreter komplett verändert hat.
Im Klartext. Warum soll sich ein Lehrer, der bestenfalls bereits Beamter auf Lebenszeit ist, dazu entscheiden, diese sichere Rechtsposition aufzugeben, um sich für fünf Jahre von einem Gremium, an dem Eltern und andere Lehrer beteiligt sind, zum Schulleiter wählen zu lassen. Was ist, wenn er nicht wiedergewählt wird? Diese Frage ist weitgehend ungeklärt. Was für Gestaltungsmöglichkeiten hat er noch, wenn er sich Lehrer und Eltern stets "warmhalten" muss, will er seine Wiederwahl nicht gefährden? Wollen wir politische Verhältnisse in den Schulen wirklich haben?
Offen gesagt. Stünde ich vor der Überlegung, mich zu bewerben, ich würd´s auch nicht machen.
(Foto: www.pixelio.de / Fotograf: S. Hofschlaeger)
Wusste gar nicht, dass der Posten so unbeliebt ist. Aber an meiner Schule war der Schulleiter auch nicht der mit dem besten Gehalt. Es gab einem der hatte mehrere Fachbereiche unter sich und wurde nach West-Tarif bezahlt und bekam mehr als unser Schulleiter, der nach Ost-Tarif bezahlt wurde. Aber das mit dem Ost-West-Konflikt ist auch wieder nen anderes Thema…