Schon mitbekommen? Neue Regelung der Rettungsgasse

Da es vermehrt zu Problemen bei der Bildung einer Rettungsgasse auf der Autobahn kam, gibt es für 2017 eine neue Regelung in der Straßenverkehrsordnung. Erfahren Sie hier, wie Sie sich zukünftig bei Unfällen auf Deutschlands Straßen verhalten sollen.


Nach schweren Unfällen auf Deutschlands Autobahnen ist schnelle Hilfe gefragt. Doch die braucht häufig viel zu lange. Der Grund: Trotz gesetzlicher Verankerung der Rettungsgasse in der Straßenverkehrsordnung sorgen lange Staus und unaufgeklärte AutofahrerInnen für den schweren Weg für Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen. Das soll sich nun ändern.

Neue, schnelle und einfache Regelung für 2017

Da es von großer Bedeutung ist AutofahrerInnen über die Rettungsgassen aufzuklären, hat man die Regelung nun vereinfach. Denn: Schnelles Handeln kann Leben retten.

Mussten wir bisher bei einer vier- oder mehrspurigen Fahrbahn immer eine Gasse in der Mitte bilden, wird sie seit Beginn des Kalenderjahres 2017 zwischen dem linken und den übrigen Spuren gebildet. Auf diese Weise entfällt die Suche nach der Mitte – AutofahrerInnen sind weniger verwirrt und jeder weiß, wie zu handeln ist. Unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen wird die Rettungsgasse nun also immer zwischen der linken und den restlichen Spuren gebildet.

Kurz: Links fährt weitestmöglich links und der Rest weitestmöglich rechts! Dies gilt nicht erst bei Stillstand, sondern bereits bei stockendem Verkehr, denn Rettungskräfte können bereits unterwegs sein.

Wer sich nicht daran hält…

Wer sich nicht an die neue Regelung hält, kann ein Bußgeld von 20 Euro verhängt bekommen. Höhere Geldstrafen sind im Gespräch. Zum Vergleich: In Österreich zahlen AutofahrerInnen 2000 Euro. Hier klappt es übrigens bereits sehr gut mit der Bildung einer Rettungsgasse!

Foto: Fotolia, 7370381, Manfred Steinbach

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