Rürup-Rente kündigen: Anleitung und Tipps

Die Rürup-Rente ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Im Gegensatz zur Riester-Rente erfolgt die Förderung jedoch nicht durch direkte Zuschüsse, sondern durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Dafür wird die Rentenzahlung später versteuert. Geeignet ist die Rürup-Rente daher hauptsächlich für gut verdienende Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und deswegen keinen Anspruch auf Riester-Förderung haben.

Rürup-Verträge können als klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen mit oder ohne Garantie oder Fondssparpläne abgeschlossen werden. Wer die Rürup-Rente kündigen möchte, um den Rückkaufswert zu erhalten, hat jedoch keine Chance. Diese Option ist während der Ansparphase gesetzlich ebenso ausgeschlossen, wie die Beleihung, Pfändung oder Vererbung. Der Vertrag muss vollständig verrentet werden, wobei die Rentenzahlung frühestens ab dem sechzigsten Geburtstag erfolgen kann. Lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich. Das bis zu diesem Zeitpunkt einbezahlte Kapital erwirtschaftet aber weiterhin Rendite und wird später verrentet.

Rürup-Rente kündigen: Was wird benötigt?

  • Telefon
  • Schreibmaterial
  • Vertragsunterlagen

 

Rürup-Rente kündigen: So wirds gemacht!

1

30-Tage-Frist

Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Police können Sie den Vertrag widerrufen. Versenden Sie den Widerruf möglichst per Einschreiben. Die Rürup-Rente kündigen können Sie nach dieser Frist nicht mehr.

2

Überprüfung der Beitragsfreistellung

Falls die Widerrufsfrist bereits überschritten wurde, prüfen Sie zunächst, ob die Beitragsfreistellung wirklich notwendig ist, denn diese führt meist zu Verlusten und zusätzlichen Gebühren.

3

Geldverlust bei Beendigung durch den Anbieter

Wurde ein vereinbartes Mindestguthaben noch nicht angespart, kann eine Beitragsfreistellung zur Beendigung des Vertrages von Seiten des Anbieters führen. Die eingezahlten Beiträge sind in diesem Fall verloren.

4

Beitragsstundung meist möglich

Bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass ermöglichen einige Anbieter auch eine Beitragsstundung für eine begrenzte Zeit. Die Beiträge müssen dann allerdings nachgezahlt werden.

5

Prüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung

In einigen Verträgen zur Rürup-Rente ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert, die in der Regel erlischt, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Fragen Sie Ihren Anbieter, ob der Berufsunfähigkeitsschutz mit einem geringeren Beitrag aufrechterhalten werden kann. Das Gleiche gilt für einen integrierten Hinterbliebenenschutz im Todesfall.

6

Kein Mindestbeitrag zu zahlen

Falls Sie einen Rürup-Vertrag abschließen möchten, achten Sie auf Möglichkeiten der flexiblen Vertragsgestaltung. Theoretisch sind auch Einmalzahlungen oder Sonderzahlungen möglich. Ein Mindestbeitrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. So kommen Sie eigentlich nicht in die Situation, die Rürup-Rente unbedingt kündigen zu müsen oder wollen – schließlich haben Sie sich einst dafür entschieden.

Tipps und Hinweise

  • Wenn Anspruch auf eine Riester-Förderung besteht, ist diese in den meisten Fällen günstiger als ein Rürup-Vertrag. Nur wenn Sie sehr gut verdienen und bis zum Rentenalter nicht mehr lange warten müssen, kann in diesem Fall auch eine Rürup-Rente Vorteile bringen.
  • Bedenken Sie, dass die Rürup-Förderung für Selbstständige mit einem relativ geringen Einkommen keine Vorteile bietet.
  • Die Rürup-Rente lohnt sich um so mehr, je höher das Einkommen während der Ansparphase ist und je eher das Rentenalter erreicht wird. Wer noch vor 2040 in Rente geht, versteuert die Rente nur anteilig.
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