Der Rembourskredit ist in Fachkreisen auch als Akzeptkredit bekannt. Akzept bezieht sich auf ein Verfahren, das mit dieser Art des Darlehens zusammenhängt. Um nämlich den Rembourskredit zu erhalten, muss der inländische Unternehmer bei der Bank einen solchen Akzept bewirken, was nichts anderes ist als ein akzeptierter Wechsel. Die Bank macht ihre Akzeptanz in diesem Fall direkt auf dem Wechselformular deutlich. Ist ein solches Formular nicht unterschrieben handelt es sich um einen nicht akzeptierten Wechsel, den so genannten Tratte.
Der Rembourskredit sichert den Kaufpreis
Warum muss es unbedingt ein Rembourskredit für internationale Warengeschäfte sein? Der Vorteil des Darlehens liegt in der Sicherheit für den Lieferanten, denn der Rembourskredit deckt, sofern er das eben beschriebene Akzept besitzt, den vollen Kaufpreis ab. Da es sich um einen Kredit handelt fallen natürlich auch Zinsen an. Hier kommt die so genannte Diskontierung ins Spiel, mit deren Hilfe der Gegenwert der Ware (Barwert) bestimmt wird.
Abwicklung des Geschäfts – Remboursbank
Im Prinzip funktioniert die Abwicklung des Geschäftes über die Remboursbank wie über einen Mittler, der die Sicherheiten übernimmt. Der Importeur sorgt einen Tag vor Ablaufzeit des getätigten Wechsels dafür, dass dieser gedeckt ist. Der Lieferant bestätigt durch ein Wechselformular seiner Bank die Richtigkeit des Rembourskredits und kommt sehr schnell an den Barwert der Ware. Trotz der Kosten wie Akzeptprovision und Diskontgebühren hat der Rembourskredit Vorteile für beide Parteien, denn neben der Sicherheiten für den Zahlungsverkehr ist das Akzeptdarlehen mit relativ günstigen Konditionen verbunden.
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