Prozesskostenhilfe: Wie bekommt man finanzielle Unterstützung bei Gerichtsverfahren?

Prozesskostenhilfe bekommen nach der Zivilprozessordnung all jene natürlichen und juristischen Personen, die finanziell nicht in der Lage sind, die Gerichtskosten und die Beträge für den Anwalt sofort und selbst zu tragen. Dazu gesellt sich noch eine Vorprüfung, bei der das Gericht feststellt, wie die Aussichten sind, den Prozess auch zu gewinnen – nur wenn dies der Fall ist, wird Prozesskostenhilfe gestattet. Dabei können Kläger und Beklagte, sowie auch Nebeninterventen einen Antrag stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, muss der Antragsteller entweder keine Kosten übernehmen oder Teilzahlungen leisten, die maximal 48 Monate lang gezahlt werden müssen und deren Höhe per Gesetz festgeschrieben ist.

Prozesskostenhilfe: So wirds gemacht!

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Antrag

Um die Hilfe zu bekommen, muss ein Antrag bei dem Gericht gestellt werden, bei dem es später zur Verhandlung kommt.

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Antragsinhalt

Zum Antrag gehört die Darlegung des Falls, die Beweismittel und ein Vordruck für eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen.

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Erklärung

Diese Erklärung beinhaltet die Familienverhältnisse und Aufstellungen zum Beruf, zum Vermögen, zum Einkommen und zu möglichen Lasten. Man bekommt den Vordruck beim Gericht oder kann ihn sich online herunterladen. Entsprechende Belege, Beweise und Unterlagen müssen beigefügt werden.

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Prüfung

Bevor Prozesskostenhilfe den Parteien zugestanden wird, prüft das Gericht die Angaben und ermittelt vorab, wie die Chancen auf einen Prozessgewinn stehen.

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Bewilligung

Wird der Antrag bewilligt, so bekommt man dies schriftlich mitgeteilt. Auch die Konditionen werden in diesem Schriftstück aufgelistet. So kann es je nach Fall sein, dass eine monatliche Summe festgelegt wird, die über einen bestimmten Zeitraum geleistet werden muss um Gerichtskosten und Anwaltskosten zu tilgen.

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Kosten der gegnerischen Partei

Verliert man den Prozess, so muss man in der Regel die Kosten der gegnerischen Partei begleichen. Diese sind nicht Teil der Hilfe und müsse als Zahlungen gesondert erfolgen.

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Weitere Kosten

Auch Kosten, die im Vorfeld entstehen, müssen beglichen werden. Wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird, fallen diese Kosten, zum Beispiel für die anwaltliche Vertretung, im vollen Umfang an.

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