Privatinsolvenz: Restschuldbefreiung nach sechs Jahren

Eine Privatinsolvenz kann von natürlichen Personen beantragt werden, wenn die Schulden so hoch werden, dass die Rückzahlung auf normalem Wege nicht mehr gewährleistet ist. Auch Kleinbetriebe und Selbständige können bei zu hohen Schulden ein solches Insolvenzverfahren anstreben. Mit dem Blick auf eine Restschuldbefreiung am Ende der Treuhandphase oder auch Wohlverhaltensphase, sind die Insolvenzverfahren zu Beginn der Neuregelung im Jahr 1999 sprunghaft angestiegen.

Die Privatinsolvenz ist oftmals der einzige Weg für Schuldner

Das Verfahren einer Privatinsolvenz gliedert sich in vier Schritte. Zunächst wird versucht, sich außergerichtlich zu einigen. Falls dies keinen Erfolg verbuchen kann, wird vom Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt, wofür er neben einer Bescheinigung einer geeigneten Person (geregelt in Paragraph 305 der Insolvenzverordnung) auch eine Liste der Gläubiger und der Forderungen vorlegen und sein Vermögen offenlegen muss. Mit einem Schuldenbereinigungsplan legt er dar, wie er die Gläubiger zurückzuzahlen gedenkt.

Im vereinfachten Insolvenzverfahren wird das Vermögen durch einen Treuhänder erfasst und auf die Gläubiger verteilt. Wenn er dies möchte, kann der Schuldner dann auch einen Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung stellen. Innerhalb der nächsten sechs Jahre wird dann das pfändbare Einkommen aus Bezügen und Arbeitsentgelt abgegeben, am Ende der Zeit wird der Schuldner dann durch das Gericht von der Restschuld befreit.

Privatinsolvenz beantragen: Schuldenfrei in 6 Jahren

Auch wenn man dann schuldenfrei ist, macht sich die Privatinsolvenz in anderen Bereichen bemerkbar. So leidet die Kreditwürdigkeit dauerhaft, was dazu führt, dass es erschwert wird, ein Girokonto zu führen oder einen Handyvertrag abzuschließen. Dennoch ist das Verbraucherinsolvenzverfahren, an dessen Ende die Restschuldbefreiung steht, für viele Schuldner die einzige Möglichkeit, um ihre Vermögensverhältnisse in Ordnung zu bringen. Und für viele Gläubiger bedeutet die Privatinsolvenz auch die einzige Möglichkeit, zumindest an einen Teil ihrer Forderungen zu gelangen.

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4 Meinungen

  1. Im ersten Halbjahr 2010 sind die Firmeninsolvenzen auf 17.178 gestiegen, das sind rund 5% mehr als im Vergleichszeitraum 2009. In der Prognose fällt jedoch der Anstieg, auf das gesamte Jahr betrachtet, moderat aus. Es werden für 2010 rund 35.000 Firmeninsolvenzen erwartet.

  2. Wenn irgendwie möglich, sollte dieses Verfahren vermieden werden, denn:Kein Verbrecher, egal welcher Tat verurteilt, ist nach Verbüßung seiner Strafe,derartig gebrandmarkt wie derjenige, der seine Privatinsolvenz mit der abschließendenRestschuldbefreiung hinter sich hat. Jede Bank betrachtet diese Person als Paria.Die Möglichkeit einen Kredit zu erhalten besteht nicht mehr. Die gegebene finanzielleSituation wird ignoriert, ausschließlich das Insolvenzmerkmal bestimmt das Urteil.Hier sollte auf EU Ebene gehandelt werden.

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