Die private Krankenversicherung ist in der Beitragshöhe eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Kasse, insbesondere für Freiberufler, Selbständige und höherverdienende Gehaltsklassen. Ebenso bieten die gesetzlichen Klassen im Alter geringere Beiträge und sichern auch Familien günstiger ab. Wägt man die Vor- und Nachteile der Versicherungsform sorgfältig ab, ergibt sich schnell eine optimale Variante.
private Krankenversicherung: So wirds gemacht!
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Übergang von gesetzlich zu privater Krankenversicherung
Für Angestellte gilt: Übersteigt das Jahreseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze, kann mit sofortiger Wirkung in eine private Versicherung gewechselt werden. Die Tarife sind insbesondere in jungen Jahren sehr günstig, eine Gesundheitsprüfung wird nur selten abgefordert. Auch Freiberufler, Selbstständige, Studenten oder Beamte können dieses Wahlrecht in Anspruch nehmen. Alle anderen Personengruppen liegen unterhalb der Grenze in der gesetzlichen Versicherungspflicht und können lediglich private Zusatzversicherungen abschließen. Dies ist besonders für den Bereich Zahnersatz oder Wahlleistungen im Privatbereich wie Zweibettzimmer oder Heilpraktikerbehandlung lohnend.
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Übergang von privater zur gesetzlichen Krankenversicherung
Ist das Einkommen von Angestellten im Jahresverlauf wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze gesunken, tritt mit sofortiger Wirkung die gesetzliche Pflichtversicherung ein. Auch Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Sozialleistungen hat die gleiche Folge. Beabsichtigt man diese Art von Versicherungswechsel, läßt sich das am einfachsten durch die Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses erreichen.
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Tarifwechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung
Jede private Krankenversicherung bietet ihren Kunden auch Tarifwechsel an, um Änderungen in der persönlichen Lebensführung zu berücksichtigen. Hier bietet sich durch eine Selbstbeteiligung oder Ausschluß von Wahlleistungen eine Prämienreduzierung ebenso an wie eine Leistungserhöhung. Verbleibt der Versicherte beim Versicherungsunternehmen, werden diese Wechsel meist ausgesprochen kulant vorgenommen.
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Wechsel in der PKV zu einem Konkurrenzversicherer
Wechselt man allerdings komplett die private Krankenversicherung, können Schwierigkeiten auftreten. Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Versicherungsende muß auf jeden Fall beachtet werden. Zusätzlich erfordert die neue Kasse meist eine Gesundheitsprüfung, daher kann ein Beitrag erst nach erfolgter Prüfung berechnet werden. Eine Kündigung der alten Versicherung sollte daher erst nach verbindlicher Zusage des gewünschten neuen Versicherers vorgenommen werden.