Nachtarbeit: Zuschläge und Gesetzeslage

Fallen mehr als zwei Stunden in die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr, gilt die gesamte Arbeit als Nachtarbeit. Die Nachtzeit ist nur für Bäcker anders geregelt. Für sie ist sie um eine Stunde vorverlegt.

Jeder Arbeitnehmer, der nachts arbeitet, hat Anspruch auf Zuschläge. Bis zu einem bestimmten Betrag sind diese steuerfrei. Alternativ kann der Nachtarbeiter mit Freizeitausgleich entschädigt werden.

Nachts zu arbeiten, ist in Deutschland bewilligungsfrei, d.h. wer sein Geld zu später Stunde verdienen möchte, muss keine bestimmten Genehmigungen oder Nachweise erbringen. Allgemeine gesundheitliche Bedenken sollten Sie trotzdem nicht ignorieren. Die Umstellung, gerade wenn Sie ständig im Wechsel von wenigen Tagen erfolgt, ist außerdem mit körperlichen Anstrengungen verbunden und kann zusätzlich Ihre sozialen Aktivitäten einschränken.

Die Vorzüge der Nachtarbeit

Der Stundenlohn darf maximal 50 € betragen. Für die Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr gibt es in der Regel einen Zuschlag von 25 % des Grundlohns. Für die Arbeit zwischen 0 und 4 Uhr 40 %, wenn sie vor 0 Uhr aufgenommen wurde.

Mehrarbeitszuschläge sind steuerfrei, außer wenn der Grundlohn über 25 € pro Stunde liegt. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind allerdings, dass die Mehrarbeitszuschläge neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden und nachgewiesen werden können.

Anspruch hat der Arbeitnehmer immer, Zuschlag ist ihm jedoch nicht gleich garantiert. Grundlage für den Zuschlag sind die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen. Sofern kein Tarifvertrag vorliegt, müssen andere Vereinbarungen getroffen werden. Gerichte befanden 25 % bisher immer für angemessen.

Alternativ kann der Arbeitgeber mehr Freizeit gewähren. Auch hier werden 25 % für angemessen befunden. Für Überstunden – in der Nachtschicht sind höchstens zehn Stunden Arbeit erlaubt – muss ein Freizeitausgleich jedoch innerhalb des Kalendermonats oder der nächsten vier Wochen möglich sein.

Noch ein Vorteil für Nachtarbeiter sind die vom Arbeitgeber bezahlten medizinischen Untersuchungen. Arbeitnehmer unter 50 haben alle drei Jahre das Recht auf eine Untersuchung, Arbeitnehmer über 50 jährlich. Der Arbeitgeber kann die Untersuchungen von einem Betriebsarzt durchführen lassen.

Trotz guter Zuschläge für Nachtarbeit an die Gesundheit denken

Bessere Bezahlung, kostenlose Arztbesuche und ein Leben in der Nacht sind für so manchen gute Gründe, den Job zu wechseln. Pro forma sei vor einem Nachteil gewarnt. Durch die Störung des Tagesrhytmusses kommt es zu einer Blockade der Melatoninproduktion. Ein Mangel an Melatonin kann erstens Depressionen zur Folge haben und zweitens die Entstehung von Krebs begünstigen.

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