Oft finden Freunde von Möbeldesign-Klassikern im Netz Angebote, die zunächst das Herz höherschlagen lassen: Stühle und Leuchten, die dem Original täuschend ähnlich sehen, aber zum halben Preis. Ist das gute Design-Stück dann erstmal bestellt, ist die Enttäuschung groß: Verarbeitung und Authentizität bleiben meist weit hinter den Erwartungen zurück. Deshalb ist es gut, vor einem Kauf etwas mehr über dieses Thema zu wissen.
Echtes hat seinen Preis
Wer sich Original-Designermöbel zulegen möchte, muss meistens tief in die Tasche greifen: Ein LC2-Sofa von Le Corbusier kann gern mal über 7.500 Euro kosten. Erkennbar sind solche Stücke beispielsweise an einer Herstellerkennzeichnung, die oft als Prägung am Möbelstück vorhanden ist. Altersbedingte Patina und Gebrauchsspuren wie leicht abgewetztes Leder bei Sitzflächen oder gedunkelte Messingbeschläge sind ebenfalls Indizien für die Echtheit, aber keine Garantie. Fündig wird man on- und offline bei spezialisierten Händlern und Auktionshäusern.
Re-Editionen als Alternative
Als naheliegende Alternative zu den Originalstücken sind von vielen Designklassikern Re-Editionen erhältlich. Sie sind meistens günstiger als Originale, lizenziert und gewissermaßen die „offiziellen Nachfolger“ der Originalstücke. Wohl bekanntestes Beispiel hierfür ist die „Bauhausleuchte“: Die 1924 von den Produktdesignern Wilhelm Wagenfeld und Carl Jakob Jucker im Weimarer Bauhaus nach dem Gestaltungsgrundsatz „Form folgt Funktion“ entworfene Tischleuchte ist heute eine Industriedesign-Ikone. Produziert wird sie als hochwertige Re-Edition seit 1980 in Bremen von der Firma Tecnolumen, die von Wilhelm Wagenfeld zu seinen Lebzeiten persönlich die weltweiten Lizenzrechte erhalten hat.
Auf der Website des Unternehmens finden Interessierte eine Unterseite, die über die Merkmale einer echten Leuchte aus der Re-Edition informiert – unter anderem über einen Bauhausstempel unter der Fußplatte und eine Nummerierung. So will das Unternehmen dazu beitragen, dass Kunden Plagiate der Wagenfeld-Leuchte leichter als solche erkennen können.
Produktlizenzen von Hinterbliebenen
Gerade bei Designklassikern ist der Designer des Möbelstücks häufig bereits verstorben. In so einem Fall sind es die Erben oder Stiftungen, die die Rechte an den Entwürfen halten und Re-Editionen lizenzieren. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Familie des Dänischen Designers Kay Bojesen, der für seine Holzspielzeug- und Geschirrentwürfe berühmt ist. Die Witwe des 1958 verstorbenen Bojesen entdeckte viele Nachkriegsentwürfe von Holzfiguren des Designers als Dachbodenfund. Sie übergab die Rechte an die Rosendahl Designgroup, die die Figuren heute herstellt und vermarktet.
Bild: Pixabay, 2387636, Engin_Akyurt