Medizinethik: moralische Selbstverpflichtung

Die Medizinethik basiert auf dem Wohlergehen des Menschen, dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Verbot Schaden zuzufügen. Die medizinische und moralische Selbstverpflichtung der Ärzte wird im europäischen Raum durch den Eid des Hippokrates abgelegt.

Medizinethik: vom Eid zum Kodex

Der moralische Aspekt des Berufsstandes Medizin ist umstritten und schwer zu definieren. Darum legen Ärzte den sogenannten Eid des Hippokrates ab, der auf das vierte Jahrhundert v.Chr. zurückgeht und im Genfer Ärztegelöbnis zeitgemäß neu formuliert wurde.

1947 wurde beim Nürnberger Ärzteprozess ein Nürnberger Kodex aufgestellt, welcher die Grundlagen der Medizinethik genau definierte und eine Richtlinie für moralisch und beruflich vertretbare Eingriffe und Lebenserhaltungsmaßnahmen aufstellte.

Mittlerweile existieren mehrere übergeordnete Instanzen, die zur Klärung von Sonderfällen eine beratende Funktion einnehmen, in der Humanmedizin sind es zum Beispiel die in den 1980er Jahren gegründeten Ethikkommissionen.

Medizinische Grenzfälle

Allein schon die Frage, wann ein Leben anfängt und wann genau es endet ist umstritten. Schwangerschaftsunterbrechungen oder Abtreibungen spalten die Meinungen innerhalb einer Gesellschaft ebenso wie lebenserhaltende Maßnahmen im Falle eines Hirntodes oder sogar Sterbehilfe.

Hinzu kommt die auferlegte Schweigepflicht der Ärzte, die gewahrt werden muss. Gleichzeitig will der Patient sowie seine Angehörigen jedoch die Wahrheit über das Krankheitsbild erfahren, so dass auch hier eine moralische Diskrepanz entsteht.

Künstliche Experimente der Wissenschaft erregen ebenfalls Aufsehen, denn Menschen– oder Tierversuche, zum Beispiel in Form von Stammzellenforschung oder Clonen, ist sehr kritisch zu bewerten und übersteigt in gewisser Hinsicht den moralisch vertretbaren Aspekt der Medizinethik.

Ein zentrales Problem ist jedoch vor allem die Zuteilung der viel zu knappen Ressourcen im Gesundheitswesen. Einsparungsmaßnahmen an den falschen Stellen aufgrund materieller Engpässe verhindert oftmals die vollständige Genesung vieler Patienten.

Historisch unvertretbare Zuwiderhandlungen

Leider haben in der Vergangenheit bereits zu viele Zuwiderhandlungen stattgefunden, welche entgegen medizinethischen Grundsätzen ausgeführt wurden. Bis heute sind die Euthanasie-Programme im Nationalsozialismus, die japanischen Experimente mit Kriegsgefangenen, der Missbrauch der Psychiatrie in der Sowjetunion oder bestimmte Forschungsexperimente in der USA unerklärlich und beruhen auf Willkür, Hass und Sadismus.

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