Die Einhaltung der Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen ist, wie bei allen Verträgen, zwingend notwendig, wenn man sich nicht auf elend langes Hin und Her mit den Sachbearbeitern einlassen möchte. Frustration und Stress sind dabei vorprogrammiert und letztlich ist man doch ein weiteres Jahr an die alte Versicherung gebunden. Wenn man die Kündigung aber frühzeitig abschickt, kommt man nicht in Bedrängnis.
Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen: ein Monat vor Ende der Laufzeit
Aus Prinzip gilt bei den verschiedenen Versicherungsarten des Pkw – Haftpflicht, Vollkasko, Halbkasko oder Insassenversicherung – eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Versicherungspolice. Meistens enden Kfz-Versicherungen auch mit dem Ablauf des Kalenderjahres, so dass die Kündigung beim Versicherer im November eingetroffen sein sollte. Schon Vorfeld sollte man mittels keines Kfz Versicherungsvergleich die richtige Versicherung gefunden haben.
Natürlich kann man das Kündigungsschreiben auch zu anderen Zeitpunkten verfassen und abschicken, doch gültig wird es erst, wenn auch die Police abläuft. Versäumt man es, die Frist für eine ordentliche Kündigung einzuhalten, darf man sich noch das gesamte nächste Jahr auf die Zusammenarbeit mit der alten Versicherung freuen.
Etliche Dinge müssen bei der Kündigung beachtet werden
Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung bei der Versicherung einzureichen. Eine solche kann erfolgen, wenn die vereinbarten Beitrage erhöht werden, wenn der Schadensfall eintritt oder beim „Fortfall des versicherten Risikos“, also wenn man kein Auto mehr besitzt, das versichert werden muss.
Neben dem Einhalten der Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen sollte man auch weitere Dinge beachten, die unnötige Wege und Verwaltungs-Hickhack ersparen: Das Kündigungsschreiben persönlich abzugeben und den Empfang bestätigen zu lassen oder den Brief als Einschreiben abzuschicken sichert den ehemaligen Versicherungsnehmer ab. Auch sollte schon ein Nachfolger für die Versicherung gefunden sein, da es sich bei Teilen der Kfz-Versicherung um Pflichtversicherungen handelt.