In aller Regel sind Studierende in Deutschland versicherungspflichtig, vor allem was Kranken- und Pflegeversicherung betrifft. Die einzige Ausnahme bilden dabei Studierende an Berufsakademien dar. Diese sollten sich am besten von ihrer (zukünftigen) Hochschule beraten lassen wenn es um den richtigen Versicherungsschutz geht.
Krankenversicherung für Studenten
Wer schon vor Studienbeginn über seine Eltern mitversichert war, kann dies auch nach der Immatrikulation im Allgemeinen bleiben. Lediglich wenn er die Höchstgrenze beim Alter von 25 Jahren überschreitet, wird er zu einer Entscheidung gezwungen. Da dies jedoch im Laufe des Studiums der Fall sein könnte, gilt es, sich vorab sorgfältig zu informieren und Gedanken über eine Krankenversicherung für Studenten – aber auch über die Studienzeit hinaus – zu machen.
Eine private Versicherung ist nur für denjenigen erstrebenswert, der vorhat, freiberuflich tätig zu werden, oder sich gute Chancen ausrechnen kann, später über den Einkommensgrenzbetrag zu kommen. Auch Frauen, die planen, zwei oder mehr Kinder zu bekommen, sind meistens bei der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell besser aufgehoben.
Vor allem die Kinder von Beamten sollten gut abwägen. Bei Ihnen entfällt ab dem 25. Lebensjahr die Bezuschussung der Krankenversicherung für Studenten, weshalb sie ab diesem Alter eventuelle in der gesetzlichen Krankenversicherung höhere Beiträge zu leisten haben, als in der privaten. Nichts desto trotz ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach einmaligem Wechsel zu den Privaten kaum noch oder nur schwer möglich.
Danke für den informativen Post. Ich denke, es hat sich jedoch ein kleiner Fehler eingeschlichen: Sie schreiben, dass die Rückkehr in die Gesetzliche – nach dem Wechsel in die private Krankenversicherung – kaum noch oder nur schwer möglich ist. Ich denke, das ist so nicht richtig. Zwar ist es während des Studiums nicht mehr möglich von der privaten KV zurück in die gesetzliche KV zu wechseln, doch steht nach Beendigung des Studiums einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nichts mehr im Wege – insofern die Versicherungspflicht in der GKV besteht. Nichtsdestotrotz muss jeder für sich selbst entscheiden, ob man in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung eintreten will.Liebe Grüße,Philipp S.