Knieper gewinnt gegen Chefkoch.de

Mehrere Gründe kamen wohl zusammen. Zum Einen gab es im Vorfeld bereits Rechtsverletzungen durch Chefkoch-User. Insgesamt ist von vier Sachberhalten die Rede. Chefkoch hat offenbar trotz Kenntnis nicht darauf reagiert. Zum Anderen erkannte das Gericht den User-generated Content als Kernbereich des Portals, nicht als Nebensächlichkeit, was wohl höhere Ansprüche an die Kontrollpflichten des Betreibers auslöst. Weiterhin sah das Gericht den User-Content als Basis des Geschäftsmodells von Chefkoch, was die Kontrollpflichten des Betreibers offenbar noch weiter erhöht.

Chefkoch argumentierte meines Erachtens allerdings auch recht unbedarft. So wandte man ein, es sei unzumutbar, jedes hochgeladene Bild zu prüfen. Zu Recht stellte sich das Gericht auf den Standpunkt, dass man, wenn man schon anderer Leute Content zu eigenen kommerziellen Zwecken nutzt, dann aber auch für die Kontrolle der rechtlichen Hygiene zu sorgen habe.

Das OLG gab den Betreibern sogar Tipps, wie denn eine mögliche Prüfung, respektive Erschwernis des Hochladens problematischen Materials aussehen könnte. Beispielsweise könne man eine Urheberrechtserklärung verlangen, die besagt, dass das Bild wirklich vom Uploader geschossen wurde. Oder man könnte Kameradaten, die sogenannten EXIF-Daten, mit abspeichern. Eigentlich völlig akzeptable Maßnahmen, die mit relativ geringem Aufwand Rechtsverletzungen minimieren können. 

Das OLG räumte indes auch ein, dass eine hundertprozentige Sicherheit nie erreicht werden könne, dies aber bei verständiger Würdigung letztlich wohl auch nicht erforderlich sei, solange wesentliche Schutzmaßnahmen sichtbar ergriffen wurden.

Wie ich es verstehe, hat sich die Beklagte schlichtweg blauäugig verhalten. Für mich stellt es eine Selbstverständlichkeit dar, dass man soweit wie möglich und insbesondere aus Gründen des Selbstschutzes Kontrollmechanismen in Bilderdatenbanken einziehen muss. Gerade auf einem Gebiet, in dem nicht einmal die Hilfskonstruktion der fehlenden Schöpfungshöhe geltend gemacht werden kann, läuft man ansonsten barfuß in ein Minenfeld.

Wer sich einmal eine Bilderdatenbank ansehen will, die mit Kontrollmechanismen arbeitet, die die genannten gerichtlichen Empfehlungen weit übersteigen, möge sich einmal das Projekt Lebensmittelfotos.com ansehen. Und kann bei der Gelegenheit auch gleich mitmachen!

Ein wesentlicher Punkt am Rande noch: Das OLG hielt hinsichtlich der unerlaubten Bilderverwendung eine Nutzungsentschädigung von 100 Euro pro Bild und Jahr für angemessen. Das dürfte unserem Hobbyfotografen das Urteil ziemlich vermiest haben. Hurra.

5 Meinungen

  1. Was ich mich schon immer frage, ist, warum die Strafe nicht weitergereicht wird. Warum macht man die AGBs nicht so, dass jeder sich verpflichtet, nur eigene Inhalte einzustellen. Wer dies nicht tut wird haftbar gemacht und muss im Falle eines rechtskräftigen Urteils Schadenersatz zahlen. Damit sollte man doch alle Sorgen los sein, oder?Man selbst muss dann natürlich die realen Namen und Adressen der Nutzer irgendwie speichern, die IP-Adressen gleich mit dazu. Muss mal ein Datenschutzrechtler klären, inwieweit das zu Zwecken der Strafvermeidung zulässig ist.

  2. Dieter Petereit

    .Sowas wird wohl auch drin stehen und die Chefkochs dachten, dass das wohl reichen würde. Reicht aber nicht..

  3. ja, dann könnten die das doch weiterreichen an die Leute, die die Bilder eingestellt haben und hätten zumindest finanziell keinen Schaden, oder?

  4. .Laienhaft ausgedrückt: Nein, weil es eine „Sowohl-als-auch-Haftung“ ist. Weiterreichen ist kopieren..

  5. Es ist blauäugig aus der bloßen IP-Adresse auf eine bestimmte Person schließen zu wollen, die etwas rechtswidriges gepostet hat. Der Besitzer der IP-Adresse haftet ähnlich dem Halter der KFz nicht dafür was andere Nutzer der IP-Adresse, z.B. Familienangehörige, Freunde oder eben andere KFZ-Lenker an strafrechtlich relevanten Kram anstellen. Wäre ja noch schöner wenn das so wäre.

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