Kfz Versicherung wechseln zum Jahresende

Will der Halter bei günstigen Konkurrenzangeboten die Kfz Versicherung wechseln, müssen einige wichtige Details beachtet werden. Generell sind vier Wochen vor Ende der Laufzeit, im Regelfall zum Jahresende, die Kündigungsfristen sehr verbraucherfreundlich gehalten. Zusätzlich können im Verlauf eines Kalenderjahres weitere Möglichkeiten zur Kündigung des alten Vertrages und Wechsel zu einer neuen Versicherung wahrgenommen werden.

Kfz Versicherung wechseln: Das sollten Sie beachten!

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Versicherungswechsel bei Fahrzeugwechsel

Dies stellt die einfachste Variante dar. Wird ein neues Kfz erworben, kann der Halter die bestehende Versicherung des vorherigen Wagens ohne Angabe von Gründen kündigen (Stilllegung bzw. Verkauf).  Der Neuwagen kann bei einer beliebigen Gesellschaft angemeldet werden, bei Fahrzeugwechsel gelten somit weder Kündigungs- noch Wartefristen.

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Versicherungswechsel bei Unfall

Ist der aktuelle Wagen in einen Schaden (welcher Art auch immer) verwickelt, kann innerhalb von vier Wochen in der Schadensabwicklung gekündigt werden. So läßt sich die Kfz Versicherung wechseln ohne Fristen und Wartezeiten.

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Versicherungswechsel bei Beitragserhöhung

Stellt der Versicherer einen neuen Prämienschein aufgrund von Tariferhöhungen aus, ist der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet, dies zu akzeptieren. Die 4-wöchige Widerspruchsfrist ermöglicht gleichfalls einen frist- und grundlosen Wechsel zu einer alternativen Versicherungsgesellschaft. Diese Regelung soll den Verbraucher vor willkürlichen Prämienerhöhungen während der Vertragslaufzeit schützen.

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Versicherungswechsel bei Regionalklassen- oder Typänderung

Die Prämienhöhe errechnet sich grundlegend aus der Einstufung des Kfz in Regional- und Typklassen. Wird hier im Verlaufe des Versicherungsjahres von Seiten des Versicherers eine Änderung vorgenommen, berechtigt dies den Halter wiederum zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

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Tipps

Ein Wechsel der Kfz Versicherung wird meist veranlaßt durch deutliche Prämieneinsparungen bei Konkurrenzangeboten. Ist keiner der obengenannten Anlässe zum fristlosen Wechsel vorhanden, und die restliche Laufzeit des alten Vertrages noch langfristig, empfiehlt sich die kurzfristige Stilllegung des Wagens. Die dann folgende Neuanmeldung kann bei allen Versicherungsgesellschaften erfolgen. Unbedingt bei Vollkaskoversicherungen erst den Antrag des neuen Versicherers stellen und erst nach Zusage kündigen!

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