Landesweit sind von dem Beschluss des Düsseldorfer Landtags 22 Lehrerinnen betroffen. Das neue Schulgesetz verbietet Lehrern das Tragen von Symbolen, die „den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden“ gefährden, weil sie den Eindruck erwecken, dass Lehrkräfte gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung, das Freiheitsgrundrecht oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftreten.
SPD und Grüne sind dagegen und auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) lehnt das Gesetz ab. Christliche und jüdische Symbole wie Kreuz, Kippa oder Ordenstrachten sind vom Verbot ausgenommen. Das sei „eine eindeutige Diskriminierung der Muslime“, kritisierte der ZMD. Vor dem Bundesverfassungsgericht werde das Gesetz keinen Bestand haben. Faktisch stelle es ein Berufsverbot für Kopftuch tragende Lehrerinnen dar. Die Diskussionen darum hätten eine „verheerende Signalwirkung“. Muslimische Frauen müssten immer mehr gegen Ablehnung kämpfen. Die Erfahrung zeige, dass das Kopftuch nicht zwangsläufig zu Konflikten führe. Die Länder hätten mit der individuellen Eignungsprüfung und dem Disziplinarrecht genügend Mittel gegen negative Tendenzen.
Nordrhein-Westfalen ist nach Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Saarland, Niedersachsen und Bremen das achte Land, das ein Kopftuchverbot einführt. Bei Kirchen und Verfassungsjuristen war der Gesetzentwurf auf Einwände gestoßen. Es sei zu befürchten, dass dadurch „integrationspolitisches Porzellan“ zerschlagen werde, erklärte der Leiter des Katholischen Büros in Nordrhein-Westfalen, Prälat Karl-Heinz Vogt. Anders als in laizistischen Staaten sei die Schule nach der nordrhein-westfälischen Verfassung „kein religionsfreier Raum“.
Interessanter Weise ist die Türkei beispielsweise ein solcher Staat, und obwohl die Bevölkerung fast ausschließlich muslimisch ist, gilt dort an allen staatlichen Institutionen ein Kopftuchverbot. Frauen, die sich weigern, das Kopftuch abzulegen, dürfen u.a. nicht studieren. Es handelt sich also in der Tat um ein religiöses Symbol, da es von Angehörigen des Islam im laizistischen Kontext als solches eingeschätzt wird.
In Deutschland herrscht Religionsfreiheit – und zwar überall: Im Rathaus, in der Bundeswehr, im Krankenhaus und eben auch in der Schule. Mithin sind an diesen Orten auch religiöse Symbole erlaubt: das Kreuz, die Kippa und die Ordenstracht. Dieses Recht ist eine der großen Errungenschaften unserer Gesellschaft. Meine Frage lautet nun: Ist das Kopftuch per se schon ein Symbol, das seine Trägerin als Gegnerin der Menschenwürde, der Gleichberechtigung, der Freiheitsgrundrecht oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausweist? Symbole sind ambivalent. Ein Blick in die eigene Geschichte hilft auch hier dem differenzierten Blick auf die Sprünge. Und noch eines. Symbole leben nur in ihren Verweisungszusammenhängen und nur hier können sie ihre Kraft entfalten – in die eine oder in die andere Richtung.
Könnte nun nicht eine muslimische Lehrerin – mit Kopftuch! – in einer Schule, in der der Respekt vor dem Individuum das höchste Gebot ist, ein starkes Symbol sein, durch das Schülerinnen und Schüler etwas über Menschenwürde, Gleichberechtigung und Freiheit lernen?
Nun also wieder einmal Streit und landesweite Problemschaffung durch die Religionen. Und das alte Lied um unbegründete Ausnahmen, die manche Mitbürger in unserem Land beanspruchen wollen. Wirklich ein zermürbendes, ermüdendes Potential sind diese Religionen in allen Lebensbereichen. Wenn es nun also diese Kleidungsausnahmen gibt (Kippa und Ordenstracht, jedoch nicht mehr überall das Kreuz), so bezieht sich diese Kleiderordnung höchstwahrscheinlich nur auf ausgewiesene Religionsvermittler in den Schulen, die als Priester, Pfarrer, Nonnen oder Rabbis und so weiter auch außerhalb der Schulen als Kirchenleute in ihrer besonderen Tracht zu erkennen sind. Doch ist mir nichts davon bekannt, dass muslimische Frauen jemals ein offizielles Amt in ihrem Glauben oder eine Ordenszugehörigkeit erhalten hätten oder in Deutschland Schulunterricht in ihrer Religion erteilen dürften, da sie ja nicht einmal in Moscheen beten dürfen wie die Männer. Korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre. Das heißt also, sie sind wie alle anderen Lehrer und Lehrerinnen auch nur Lehrer in anderen, weltlichen Fächern. Und hier haben sie keinen Anspruch auf Ausnahmen. Eine irgendwie geartete Religionszugehörigkeit der „normalen“ Lehrer in den Schulen muss Privatsache bleiben. Und diese muslimischen Lehrerinnen sind doch alle keine Nonnen mit Anspruch auf eine „Amtstracht“, obwohl sich Horden von muslimischen Frauen und Mädchen auf den Straßen so ähnlich anziehen, mit Kopftuch und bodenlangem Mantel auch im Hochsommer. Das Kopftuch ist kein wirkliches Kennzeichen der Religiosität, sondern hauptsächlich ein Symbol und Zeichen des körperlichen Anständigseins bzw. Anständigsein-Müssens und zwar auch in ihren Wohnungen zu Hause, wo dort doch ein jeder weiß, dass sie muslimischen Glaubens sind… Wer keines trägt, gilt als westlich und damit unanständig. Zu Jesu Zeiten war es den unanständigen Frauen, bzw. Prostituierten bei Todesstrafe untersagt, ihr geschorenes Haupt oder ihr offen getragenes Haar unter einem Tuch zu verbergen, weil diese „Schandfrauen“ schon von weitem von den sauberen, tuchtragenden Frauen unterscheidbar sein mussten. Da bleibt viel Tradition in den Köpfen hängen. Die westliche Frau dankt und ärgert sich entsprechend, besonders darüber, dass diese Frauen von sich aus dem Kampf um Gleichberechtigung und gegen Unterdrückung der Frauen dieser Welt durch Staaten, Religionen und Männer in den Rücken fallen! Auch durch so ein altes Symbol Kopftuch! Dass die Beibehaltung der Unterdrückung zur „braven Frau“ unter ihren allesdürfenden Mann einem katholischen Prälaten gefällt, ist klar. Die halten es seit Jahrtausenden auch nicht anders und helfen in so etwas gerne zusammen, zumal die Katholiken noch heute sich über aller Staatlichkeit erhaben fühlen und die Trennung von Staat und Kirche stur leugnen. Eine staatlich garantierte Gleichberechtigung aller Menschen und auch von Mann und Frau, steht zwingend über der allzu breit ausgetretenen Religionsfreiheit, die leider auch nur allzu oft einen Religionszwang übertüncht. So manch ein muslimisches Mädchen wird in der Schule im Sport, beim Schwimmen, bei Schülerfeiern oder bei Schulausflügen ausgegrenzt und darf nirgends mitmachen, weil die Eltern es aus religiösen Gründen verbieten, ihrem Sohn allerdings nicht. Als ich einmal ein türkisches Geschwisterpaar aus dem nächsten Hauseingang (!) zu einem Kindergeburtstag einlud, durfte der Junge kommen, das Mädchen nicht. Es hat mich viel Überredungskunst (und das Versprechen, es gebe extra Putenwürstchen wegen ihres Schweinefleischverbotes) gekostet, dass das Mädchen auch kommen durfte. So etwas geht einfach nicht in einem demokratischen Staat mit Gleichberechtigungsanspruch. Da ist man als Deutscher vor den Kopf geschlagen. Und das ist und bleibt Diskriminierung der Frauen durch Religion. Hier müssen sich diejenigen, die bei uns wohnen, ihrerseits in unsere demokratische Weltanschauung integrieren. Umgekeht darf das nicht laufen. Um zu einer Lösung zu gelangen, wenden Mathematiker oder Physiker manchmal die Negativmethode an. Man dreht zuerst den Fall um und schließt danach auf eine wieder ins Positive gedrehte Möglichkeit oder Unmöglichkeit, auf eine Machbarkeit oder Nichtmachbarkeit. Man bedient sich der Gegenprobe. Also dann einmal provokant ausprobiert: Wäre es nun tatsächlich allgemeingültiges Gesetz, alle Lehrer „müssten“ sich zwangsweise äußerlich in ihren völlig privaten Dingen und persönlichen Einstellungen, Vorlieben und Abneigungen im Unterricht zu erkennen geben, so müsste ein jeglicher Lehrer sich gezwungenermaßen mit einer Reihe von Aufklebern und mittels Kleidungsstücken ungefähr so „outen: Ein im Privatleben buddhistischer Mathelehrer müsste bauchfrei wie Buddha daselbst im Unterricht vor den Schülern stehen mit einem Aufkleber am Nabel „Ich schwärm’ für Westerwelle“. Eine ältliche, alleinstehende Lehrerin, die privat durchaus auch dem Hinduismus anhängen darf, müsste Handarbeit und Sozialkunde unterrichten mit dem Punkt auf der Stirn, im Wickel-Sari und einem Ansteck-Button dran „Ich bremse auch für Männer“. Ein Sportlehrer müsste in Pluderhosen und mit Turban auf dem Kopf Feldaufschwünge am Reck absolvieren und dabei ein Schild um den Hals baumeln haben mit der Aufschrift „I love you, Tschordsch Dabbljuh!“ und eine deutschstämmige, aber islamgläubige Lehrerin müsste mit Kopftuch oder einer alles verhüllenden Burka erscheinen, um Physik zu unterrichten und dabei eine Schärpe tragen, auf der steht: „Merkel meine Zuversicht“. Herr Conrads müsste sich im gefältelten Beffchen, langem, wallenden Rock und dem Gürtelbandaufdruck „Märtyrer-nein-danke“ im Unterricht präsentieren und so weiter und so fort. Dieses worst-case-Zwangs-Szenario der Kleiderordnung und der politischen oder religiösen oder privaten Auffassungen wäre wohl das Ende einer jeglichen notwendigen Privatheit, Intimität und Freiheit. Man sieht, dass ein negativer Zwang unmöglich und damit nicht machbar wäre..Wie sieht nun der positive Umkehrschluß aus: Kein einziger Lehrer „darf“ seine privaten Weltanschauungen im Schulunterricht per Kleidung oder Attribut zur Schau stellen. Punkt. Alle kommen in normaler Kleidung zum Unterricht. Sogar (!) einem christlichen Priester, Pastor, jüdischen oder islamischen Religionslehrer kann ohne weiteren Schaden zugemutet werden, dass er in normaler Kleidung den religiösen Unterricht abhält (z.B. dunkler Anzug) und auf irgendeine Kopfbedeckung im geschlossenen Raum verzichtet. Man kann durch Neutralität unter den Lehrern etliche Provokationen, Streit und Reklame in eigener privater Weltanschauung verhindern. Zur Freiheit gehört nun einmal auch, dass ein andersgläubiger oder erstrecht ein konfessionsloser Schüler auch die Gewähr zugestanden bekommt, sich nicht überall mit Symbolen spezieller oder rivalisierender Zugehörigkeiten konfrontiert, bombardiert oder gar beschämt sehen zu müssen, ob durch blutenden, beinahe nackten Jesus am Kreuz oder durch Kopftuch oder durch irgendwelche andere Religionsymbole. Damit „wäre“ endlich Einheit und Ruhe. Kein Lehrer und kein Schüler müsste sich dann irgendwie geartet in seinem Empfinden entweder unterdrückt oder provoziert fühlen.Dieses Positiv-Szenario wäre möglich, machbar und gerecht. Nach den paar Schulstunden kann jeder machen, was er will. Und nicht ganz Deutschland, ganz Europa oder die ganze Welt müsste monatelang auf dem Kopf/tuch stehen.
ja find das auch net richtig das die „Muslimin“ keine Kopftücher tragen dürfern, aber die anderen Religion dürfen immer noch Kreuze etc. bei sich tragen -.-
Das Buch habe ich letztens auch in die Finger bekommen, habe es gleich durchgelesen. Kann man sicher auch allen Fans von „Bis(s) zum…“ empfehlen.