Hinweise zum Antrag für Meisterbafög und zur Rückzahlung

1.) Meisterbafög Antrag und Rückzahlung – Der Antrag:

Der Förderungsantrag muß schriftlich bei der je nach Bundesland zuständige Behörde eingereicht werden, diese teilt Ihnen dann die Höhe der Förderung mit.
Das Darlehen vergibt die KfW-Bank nach Abschluß eines entsprechenden Darlehensvertrages.

Die Förderung beginnt frühestens im Antragsmonat, eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Beantragen Sie also rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme das Meisterbafög.
Das Antragsformular, begleitende Literatur sowie weitere Auskünfte zu Meisterbafög Antrag und Rückzahlung können Sie schriftlich oder via Download vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erhalten.

2. Meisterbafög Antrag und Rückzahlung – Die Rückzahlung:

Das Beginn der Darlehensrückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende der Maßnahme, spätestens jedoch nach sechs Jahren. Die Rückzahlung muß innerhalb von zehn Jahren in monatlichen Mindestraten von Euro 128,– erfolgen. Das Darlehen kann auch vorzeitig zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen zu Meisterbafög Antrag und Rückzahlung erhalten Sie über das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

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