Hier kommt eine wichtige Verbraucherinformation: Etwa 81 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen in Deutschland sind nicht korrekt! Das zeigten über 10.000 Stichproben von einem Mietdienstleister. Das Ergebnis: Im Schnitt könnten Mieter 221 Euro sparen, wenn sie nachrechnen würden. Wir verraten, worauf Sie achten sollten…
Pünktlichkeit
Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungsdatums bei Ihnen im Briefkasten sein. Das entsprechende Datum finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Kommt die Nebenkostenabrechnungen später, brauchen Sie nicht mehr zu zahlen!
Anfallende und von Ihnen zu zahlende Betriebskosten sind in Ihrem Mietvertrag vermerkt. Sollten Sie Leistungen darüber hinaus bezahlen müssen, können Sie diese wegfallen lassen. Beispiel: Sie sollen für die Reinigung der Dachrinnen anteilig aufkommen, obwohl diese nicht in Ihrem Mietvertrag vermerkt sind? Dann einfach nicht bezahlen! Auch Kosten für den Garten, wenn der Eigentümer sich um dessen Instandhaltung kümmert, dürfen nicht doppelt abgerechnet werden.
Es lohnt sich deshalb immer zu prüfen, ob die auf der Abrechnung angegebenen Vorauszahlungen richtig addiert sind. Auch die angegebene Quadratmeterzahl sollten Sie gegenprüfen. Hier wird gerne geschummelt! Denn: Da die meisten Betriebskosten im Verhältnis zur Wohnfläche berechnet werden, wirken sich bereits kleinste Abweichungen der Quadratmeterzahl auf Ihren Anteil aus. Im Zweifel einfach nachmessen!
Wenn Ihnen bei Ihrer nächsten Nebenkostenabrechnung also Ungereimtheiten auffallen, können Sie die Abrechnung durch Fachleute prüfen lassen, der Rechnung widersprechen und unter Vorbehalt nur die “korrekten“ Posten auf der Abrechnung begleichen.
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