Gütertrennung: Was muss man beachten?

Gütertrennung heißt, dass die Ehepartner am Vermögenszuwachs des jeweils anderen nicht beteiligt sind, es wird also der Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Dieser Zustand besteht auch in der Zugewinngemeinschaft, die bei Eheschließung automatisch besteht, sofern nichts anderes beschlossen wird. Die Trennung der Güter hat aber für die Beendigung der Ehe, durch Scheidung oder Tod, Konsequenzen.

Zum Vermögen wird alles außer der Rentenversicherung und dem Hausrat gezählt.

Vor- und Nachteile der Gütertrennung

Vorteile dieses Güterstands:

  • Unternehmer und Geschäftsleute müssen wegen Forderungen nach Ausgleichszahlungen nicht um ihr Vermögen bangen.
  • Die Vermögensverhältnisse bleiben überschaubar. Eine Ehe lang müssen die Ehepartner diese im Blick behalten.
  • Durch ausdrückliche Mitbeteiligung können die Ehepartner an Vermögensstücken des anderen teilhaben.

Nachteile dieses Güterstands:

  • Grundsätzlich ist derjenige im Nachteil, dem es nicht gelingt, sein Vermögen aufzustocken. Denn Mitbeteiligungen müssen gesondert beschlossen werden.
  • Das Erbrecht gilt nicht. Was der Hinterbliebene im Todesfall erbt, wird voll versteuert. In der Zugewinngemeinschaft erhielte der Hinterbliebene das Vermögen ohne Steuerabzüge.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Ehepartner doch noch Ausgleichsanspruch anmelden:

  • Wegfall der eigenen Geschäftsgrundlage
  • im Falle eine Ehegatteninnengesellschaft
  • wenn gerade die Ausgleichsansprüche grob unbillig versagt werden

Eventuelle Unterhaltszahlungen für die Kinder bleiben von der Wahl des Güterstands unberührt. Es kommt aber vor, dass Ausgleichszahlungen ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung unter den Parteien ausgemacht werden. Meist ist dies der Fall, wenn einer der Partner aufgrund der Heirat und zum Beispiel aufgrund der Betreuung der Kinder keine eigenen Rücklagen bilden konnte. In diesen Fällen werden Kompensationszahlungen getätigt.

Gleich nach der Ehe- und Vertragsschließung kann der Vermögende eine vereinbarte Summe an seinen Partner auszahlen, über welchen dieser frei verfügen kann, auch im Falle der Scheidung.

Wahl des Güterstands

Die Gütertrennung muss in einem Ehevertrag beschlossen werden. Sogar während einer Scheidung können sich die Partner zu einem solchen Ehevertrag entschließen. Rechtskräftig wird dieser durch die schriftliche Einwilligung beider Seiten. Der Abschluss des Vertrags geschieht über einen Notar.

Die Nachteile dieses Güterstands können allerdings mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft getilgt werden, in welcher die Konditionen der Gütertrennung gelten. Sie übernimmt die Vorteile beider Güterstände.

weiterführende Links:

  • http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/guetertrennung.html

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