Gemeinsames Sorgerecht beantragen: Anleitung und Tipps

Ein gemeinsames Sorgerecht beantragen, ein Thema, welches immer wieder beschäftigt. Sind die leiblichen Eltern eines Kindes miteinander verheiratet, besteht für das Kind automatisch ein gemeinsames Sorgerecht. Ledige Mütter üben das Sorgerecht zunächst allein aus, können aber ebenso ein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Doch Vorsicht ist auch angesagt. Bei „funktionierenden“ Beziehungen spielt das Sorgerecht und wer es ausübt nicht die entscheidende Rolle. Geht die Beziehung jedoch auseinander, ist oft der Streit ums Kind vorprogrammiert!

gemeinsames Sorgerecht beantragen: Was wird benötigt?

  • Geburtsurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Meldebescheinigung

 

gemeinsames Sorgerecht beantragen: Das sollten Sie beachten!

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Gemeinsames Sorgerecht: Ja oder nein?

Zunächst einmal sollten Sie sich genau besprechen: wollen Sie ein gemeinsames Sorgerecht beantragen? Sind Sie sich über die Folgen sicher? Folgen, die ein solcher Schritt hat, wenn sich Eltern trennen. Was ja vorkommt. Es ist eine wichtige Entscheidung in Ihrem Leben, aber auch für Ihr Kind. Gemeinsames Sorgerecht heißt gemeinsam auch zu sorgen, egal was kommt. Haben Sie alle Papiere parat? Geburtsbescheinigung, Vaterschaftsanerkennung, Meldebescheinigung? Ihr örtliches Jugendamt bietet Ihnen eine umfassende Beratung dazu, wägt mit Ihnen gemeinsam jedes Pro und Kontra ab, erklärt Ihnen genau, was Sie konkret beachten müssen, um ein gemeinsames Sorgerecht beantragen zu können. Sie sollten diese Beratung dringend in Anspruch nehmen, denn sie kostet nichts und bewahrt Sie ggf. vor einer vorschnellen Entscheidung. Haben Sie erst einmal ein gemeinsames Sorgerecht beantragt und erklärt, ist dies nicht oder nur ganz begrenzt rückgängig zu machen und auch nur mittels Antrag beim Familiegericht. Das wiederum kostet: Zeit, Nerven, Geld. Und natürlich: Sie müssen volljährig sein. Auch Mütter oder Väter, die möglicherweise unter einer gerichtlichen Betreuung stehen, können über ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden. Die eigene Betreuung umfasst nicht die Sorge für ein Kind!

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Sie sind sich sicher?

Wenn Sie jedoch all das vorgenannte reiflich überlegt haben und sich sicher sind, auch in Krisen stets die Interessen des Kindes im Auge zu behalten, es nicht dafür zu missbrauchen, dem Partner eins „auszuwischen“, wenn Sie glauben, dass Sie eventuell eigene verletzte Gefühle außen vor lassen können, dann wird Ihr Kind stolz sein, dass sich beide Elternteile so verantwortungsvoll sorgten. Die gemeinsame elterliche Sorge können Sie dann per Erklärung vor einem Notar, im Standesamt oder im Jugendamt besiegeln. Nehmen sie die vorbenannten Urkunden unbedingt mit. Bitte beachten Sie auch, dass eine Sorgerechtserklärung vor Notar oder Standesbeamten kostenpflichtig sein kann. Eine gleichwertige Erklärung vor dem örtlich zuständigen Jugendamt ist in aller Regel kostenfrei. Und Sie können eine Beratung und die Erklärung möglicherweise gleich kombinieren und haben nur einen Ansprechpartner. In jedem Fall sollten Sie aber einen Beratungstermin vorab vereinbaren. Nur so stellen Sie sicher, dass „Ihr“ Sozialarbeiter auch ausreichend Zeit für Sie und Ihr Anliegen hat.

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Eheschließung geplant?

Wenn Sie planen die Ehe zu beschließen, dann erübrigt sich eine Sorgerechtserklärung. Als verheiratete Eltern Ihres Kindes besitzen Sie Kraft Gesetz das gemeinsame Sorgerecht. Ihr Standesbeamter wird Sie entsprechend beraten.

  Zeitaufwand: 45 Minuten Schwierigkeitsgrad:  
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Eine Meinung

  1. Sehr guter und informativer Beitrag über gemeinsames Sorgerecht beantragen – Vielen Dank!

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