Gartenrecht: Was gilt neben dem Bundeskleingartengesetz?

Das Gartenrecht ist eines der wichtigsten Reglements beim nachbarschaftlichen Zusammenleben. Die meisten Regelungen, die den Garten betreffen, finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aber auch andere, wie das Bundeskleingartengesetz (zu finden bei Gesetze im Internet), das Bundes- bzw. Landesimmissionsschutzgesetz und leider auch immer wieder das Ordnungswidrigkeitengesetz, greifen bei Fragen, die Gartenbesitzer betreffen.

Ob es um den Schutz vor Lärm geht, um überhängende Zweige oder Parzellen übergreifende Wurzeln – auch im Garten  muss man sich an rechtliche Bestimmungen halten.

Das Gartenrecht im BGB

Wer einen Garten hat muss sich auch mit seinen Rechten und Pflichten auseinander setzen. So ist es die Aufgabe des Gartenbesitzers, dafür zu sorgen, dass die Pflanzen und Bäume geschützt und gepflegt werden und die Nachbarn nicht durch sie belästigt werden.

Und hier ziehen alle an einem Strang: Der Baumeigentümer ist nicht alleine für den Baum verantwortlich, wenn dieser zum Teil auch auf ein anderes Grundstück hinüber ragt.

Ob es nun die alte Frage ist, wem ein Baum gehört, der auf der Grenze zweier Grundstücke gehört (die Antwort lautet hier: beiden zu gleichen Teilen und dies gilt auch für die Früchte) oder um schwerwiegendere Fragen wie der Beeinträchtigung des Erbrechts durch einen Überbau – die gesetzlichen Reglements vor allem des BGB verschaffen schnell einen Überblick über die Sachlage.

Sollte man sich nicht einigen können, so sind Rechtsanwälte und Sachverständige für Nachbarrecht gerne bereit, sich der Probleme anzunehmen.

Der nachbarschaftliche Umgang wird geregelt

Die unter dem nicht juristischen Begriff „Gartenrecht“ zusammengefassten Regelungen helfen dabei, wenn es um Entscheidungen geht, die keiner der beiden betroffenen Parteien alleine treffen will. Allerdings muss man, auch wenn man sein Recht wahrnimmt, immer bedenken, dass man mit seinem Gartennachbarn, ebenso wie bei Nachbarn in einem Mietshaus, weiterhin auskommen muss.

Bevor man also auf sein gutes Recht pocht, sollte man zumindest versuchen, die Angelegenheiten im Guten zu klären.

Eine Meinung

  1. Die Kirsche von Nachbarns Garten sind immer sehr verlockend! Es gibt jedoch auch bei vielen Gartenvereinen Mitgliederversammlungen, Führungsverantwortliche etc., die bei Streitigkeiten ebenfalls eine außergerichtliche Lösungen herbeirufen können, oder einfach als Schlichter dienen.

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