Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer in einem Unternehmen einen Betriebsrat gründen. Dennoch sind gewisse Voraussetzungen zu beachten. Es müssen gemäß §1 BetrVG mindestens fünf ständige aktiv wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigt sein. Diese Anforderung erfüllen nach §7 BetrVG alle Arbeitnehmer, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Wichtig ist, dass es sich um festangestellte Arbeitskräfte handelt. Dazu zählen auch Auszubildende, Heimarbeiter sowie Teilzeitkräfte, Aushilfen und geringfügig Beschäftigte (§ 5 Absatz 1 BetrVG).
Ausnahmen und Sonderfälle
Einen Sonderfall bilden Praktikanten sowie Leiharbeitnehmer. Letztere sind nur dann wahlberechtigt, wenn Sie bereits länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden. Praktikanten wiederum sind laut einer Entscheidung des Landgerichts Schleswig Holsteins „…als wahlberechtigte Arbeitnehmer bei der Wahl eines Betriebsrats zu berücksichtigen, wenn ihnen auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages berufliche Kenntisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen. Das ist nicht der Fall, wenn nur ein allgemeiner Einblick in das Arbeitsleben vermittelt werden soll, z.B. im Rahmen eines schulischen Betriebspraktikums.“ (LAG Schleswig-Holstein, Az: 2 TaBV 39/02 vom 25.03.03). Hier gilt es also genau zu unterscheiden.
Nicht wahlberechtigt sind dagegen leitende Angestellte und freie Mitarbeiter.
Weiter ist zu beachten, dass mindestens drei Mitarbeiter über ein passives Wahlrecht verfügen müssen, d.h. dass sie berechtigt sind sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Das passive Wahlrecht haben alle Angestellten inne, die mindestens 6 Monate dem Unternehmen angehören und alle Kriterien des aktiven Wahlrechts erfüllen.
Sind in einem Unternehmen genügend aktiv und passiv wahlberechtigte Mitarbeiter vorhanden, steht den Angestellten nichts im Wege um einen Betriebsrat gründen zu können. Der Arbeitgeber darf die Gründung weder verbieten noch beeinträchtigen.
Betriebsrat gründen: So wirds gemacht!
Bildung eines Wahlvorstandes und Veröffentlichung des Wahlausschreibens
Zur Anwendung kommende Wahlverfahren
Zusammensetzung des Betriebsrats und Beendigung des Wahlverfahrens
Zeitaufwand: 80 Minuten | Schwierigkeitsgrad: |