Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Allerdings gibt es hier Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Zum Beispiel muss sich der Wohnsitz der versicherten Personen in der Bundesrepublik Deutschland befinden.

Desweiteren dürfen die mitversicherten Personen nicht selbst Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein.

Die Altersgrenzen für mitversicherte Kinder betragen hierbei:

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn keinerlei Erwerbstätigkeit nachgegangen wird
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei Ausbildung und Studium

Die Familienversicherung in der privaten Versichertenwirtschaft

In der privaten Versicherungswirtschaft gibt es Kombiangebote zur Absicherung in allen Bereichen mit zum Teil erheblichen Sparmöglichkeiten für Familien. Angeboten werden zum Beispiel Pakete mit Unfall, Hausrat, Haftpflicht sowie Verkehrsrechtsschutz. Desweiteren Unfallschutzpakete oder auch Zahnschutzpakete.

Es ist fast alles absicherbar mit der Garantie hierbei erhebliche Beiträge gegenüber Einzelversicherungen einzusparen.
Weitere Vorteile sind die schnelle Abwicklung von Schäden, sowie die großzügigen Regelungen bei einer notwendigen Kündigung. Diese Familienversicherungen lohnen sich vor allem bei Familien mit mehreren Kindern besonders stark.

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