In Deutschland leben ca. 4,1 Mio. Kinder unter sechs Jahren, welche durch einen Erwachsenen betreut werden müssen.
Kinder haben vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule einen gesetzlichen Anspruch nach § 24 SGB VIII auf einen Halbtagsplatz in einer Betreuungseinrichtung. Jüngere und ältere Kinder können bedarfsgerechte, zumeist konditionierte Plätze in Anspruch nehmen. Hier spricht man für jüngere Kinder meist von der Kinder- oder Liegekrippe und für ältere Kinder vom Kinder- oder Schulhort. In Berlin und Hamburg ist die Betreuung nur mit einem Kita-Gutschein möglich, welcher beim zuständigen Jugend- oder Bezirksamt beantragt wird. Die Betreuungskosten, deren Berechnung und die Bestimmungen des Betreuungsumfanges werden von den Kommunen festgelegt und variieren in Deutschland erheblich.
Das Konzept eines Kindergartens
Ein Kindergarten bietet je nach Räumlichkeiten und Personal Platz für 40 bis 400 Kinder, in welcher mehrere altershomogene Gruppen mit zehn bis 20 Kindern betreut werden. So bilden zumeist ein- und zweijährige, drei- und vierjährige sowie Vorschulkinder eine eigene Gruppe.
Es gibt heil- und sonderpädagogische sowie integrative Einrichtungen, welche Kinder mit Behinderungen und Förderbedarf betreuen. Es gibt jedoch auch Mischformen und Einrichtungen, die keinem besonderen pädagogischen Konzept angehören. Viele Kindergärten zeichnen sich jedoch durch besondere Angebote und pädagogische Profile aus. So gibt es Kindergärten, die nach dem Konzept von Maria Montessori oder Rudolf Steiner, auch Waldorfpädagogik genannt, arbeiten oder auch muttersprachliche und religiöse Einrichtungen. Ausflüge und Aktivitäten außerhalb der Einrichtung halten sich oft in Grenzen, da Personal fehlt und den Kindern für Sport– und Spielaktivitäten vielfach ein ganzes Grundstück mit Außenanlage zur Verfügung steht.
Kindergärten bieten meist längere Öffnungszeiten an, um berufstätigen Eltern eine gesicherte Betreuung zu gewährleisten.
Ein Kinderladen ist anders
Ein Kinderladen ist eine selbstverwaltete Betreuungseinrichtung, welche von Elterninitiativen und freien Trägern getragen werden. Hier werden zumeist nicht mehr als 15 bis 20 Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren in einer altersgemischten Gruppe betreut. Die Anzahl der Erzieher ist in der Regel höher als in Kindergärten, was eine intensivere pädagogische Arbeit mit den einzelnen Kindern ermöglicht. Der Name ‚Kinderladen‘ leitet sich davon ab, dass für die Einrichtung kleinere Ladenräume in Altbauten genutzt werden. Kinderläden sind oftmals eingetragene Vereine, die mit der Betreuung des Kindes eine Vereinsmitgliedschaft voraussetzen. Neben den öffentlichen Zuschüssen des Senates finanziert sich solch ein Kinderladen auch durch Vereinsbeiträge.
Aufgrund der altersgemischten Gruppe lernen Kinder verschiedenen Alters auf die Bedürfnisse jüngerer und älterer Kinder Rücksicht zu nehmen und sich untereinander sozial zu engagieren. Kinderläden bieten oft ein größeres Spektrum an Außenaktivitäten an, da der Personalschlüssel höher und die eigenen Räumlichkeiten oft zu klein dafür sind.
Da der Fokus eines Kinderladens in der Elterninitiative liegt, haben Kinderläden eingeschränkte Betreuungszeiten, meist von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Fazit – Kindergarten oder Kinderladen
Wer eine Einrichtung für kleinere Kinder mit einem höheren Bedarf an pädagogischer Betreuung sucht oder größeren Wert auf eine familiäre Atmosphäre legt, sollte sich für einen Kinderladen entscheiden. Wer sein Kind aufgrund persönlicher Lebensverhältnisse lieber in altersgleichen Gruppen sieht oder längere Öffnungszeiten benötigt, der ist mit der Wahl eines Kindergartens gut beraten.
Das Konzept Kinderladen hört sich sehr interessant an. und in Berlin habe ich einige davon gesehen. Mein Kind war mit einem Jahr in einem Kindergarten. Den Platz haben wir aber auch nur durch Beziehungen bekommen. Ich kenne viele Schwangere, die mehrere Anmeldung für Kitas haben und keine Rückmeldung bekommen. Oft bekommen sie auch keinen Platz für Ihr Kind. Das muss sich ändern!!