Der Multi-Kuliti Irrtum?

Die Religion dürfe kein Vorwand sein, Mädchen die Bildung vorzuenthalten oder Frauen zu unterdrücken und Gewalt anzuwenden. Die in der Türkei geborene und in Deutschland aufgewachsene Muslimin warnt vor einer Rücksichtsnahme aus vermeintlicher Toleranz. Sie selbst habe während ihrer Tätigkeit als Anwältin zu 90 Prozent gute Erfahrungen mit der Richterschaft gemacht, trotzdem: „Ich sehe eine Gefährdung unseres demokratischen Rechtsstaats, weil im Namen der Religionsfreiheit Urteile erwirkt werden, die unser Zusammenleben beziehungsweise das Leben einzelner Menschen, insbesondere muslimischer Mädchen und Frauen, negativ beeinflussen.“ Ihr Beispiel: Der Umgang der Justiz mit „Ehrenmorden“. Gerade an Extremen wird eine Tendenz deutlich, meint Seyran Ates. Landgerichte werten diese Delikte eher als Totschlag denn als Mord. Zwar gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshof von 2004, in dem steht: „Der Maßstab für die objektive Bewertung eines Beweggrundes als niedrig ist jedoch den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen, in der der Täter lebt und vor deren Gericht er sich zu verantworten hat, und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die sich den sittlichen und rechtlichen Werten dieser Rechtsgemeinschaft nicht im vollen Umfang verbunden fühlt.“ Doch geben die obersten Richter zu bedenken, dass es einem Immigranten schwer fallen kann, die in Deutschland gültigen sozialen und ethischen Prinzipien nachzuvollziehen. Dies ist jedoch nur auszuräumen, wenn der Staat – also die Bundesrepublik Deutschland – dafür sorgt, dass Einwanderer mit den bei uns gültigen Werten vertraut gemacht werden. Denn jeder lediglich als Totschlag abgeurteilte Ehrenmord, dem vor allem Mädchen und Frauen zum Opfer fallen, sei ein falsches Signal. Ihr Empfehlung: dem „wichtigen Grundrecht auf freie Religionsausübung deutlichere Konturen zu geben und die Schranken dieses Grundrechts zu erweitern“. Und sogenannte „Ehren“mörder auch für das verurteilen, was sie tun: für Mord!

Quelle: Südwest-aktiv, Bericht von M. Hofmann

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