Der Lieferantenkredit wird unmittelbar zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen und wird durch ein vom Kunden eingegangenes Zahlungsziel gewährt. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass es für eine bestimmte Ware einen Zahlungsaufschub gibt, der von beiden Parteien vertraglich festgelegt wurde. In Fällen einer Zahlungsweigerung seitens des Kundens spricht man jedoch ebenso von einem Lieferantenkredit, der dann „unfreiwillig“ eingegangen wird.
Dadurch, dass Lieferantenkredite nur zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen werden, können oftmals Prüfungen der Kreditwürdigkeit vermieden werden, außerdem entsteht kein umständlicher Papierkram, da die Formalitäten, die man etwa bei einem Bankkredit erfüllen muss, ausbleiben.
Lieferantenkredit – schnell und günstig?
Besonders die zeitnahe Kreditgebung macht Lieferantenkredite so beliebt, dabei zahlt sich auch eine schnelle Rückzahlung aus, so finden sich in Verträgen oftmals Klauseln, die ein „Skonto“ (Preisnachlass) gewähren, wenn man die Ware innerhalb einer bestimmten (kurzen) Frist vollständig bezahlt. Dieses Skonto ist in der Regel ein prozentualer Abzug zum Gesamtpreis.
Vorsicht beim Eingehen des Kredits
Gerade bei längerfristigen Lieferantenkrediten gibt es einen Effektivzinssatz, der relativ hoch und teilweise bereits im Preis inbegriffen ist. Zahlt man also nicht innerhalb der Skontofrist, muss man eventuell ordentlich drauf zahlen.
Errechnung des Effektivzinssatz
Die Lieferantenkredit Formel sieht folgendermaßen aus:
Effektiver Jahreszins = (Skontosatz x 360) / (Zahlungsziel – Skontofrist)
Ist man also in der Lage, den Kredit innerhalb der Skontofrist zu zahlen, ergeben sich eigentlich nur Vorteile aus dieser Kreditform, in anderen Fällen sollte man sich aber vorher informieren, wie hoch der effektive Jahreszins ist und ob es keine Kredit Alternativen gibt.