Das Volontariat bei Zeitschriften und Zeitungen ist tarifvertraglich geregelt. Länge, Inhalte und Bezahlung sind festgelegt. In einem Redaktionsvolontariat ist der Volontär in verschiedenen Abteilungen eines Zeitungs- oder Zeitschriftenverlag beschäftigt. Neben lokalen Nachrichten und Politik als Pflichtabteilungen ist ein Wahlbereich zu durchlaufen. Dieser kann aus den Bereichen Wirtschaft, Sport oder Kultur stammen. Volontäre haben das Recht auf ein oder mehrere vierwöchige überbetriebliche und zweiwöchige innerbetriebliche Veranstaltungen.
Das Volontariat und die Rechte des Volontärs
Das Berufsbildungsgesetz schreibt dem Volontariat eingeschränkte Rechte, wie das Recht auf Urlaub oder Bezahlung zu. Es ähnelt rechtlich somit einem Praktikum, da kein Fachabschluss gemacht werden kann.
Im öffentlichen Rundfunk wird ein Volontariat mit etwa 1200 Euro, bei privaten TV-Sendern mit bis zu 1650 Euro honoriert. Im Museumsbereich wird entsprechend der Bezüge von Ärzten im Praktikum bezahlt. Die Besoldung liegt damit zwischen 1010 Euro und 1318 Euro. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden von 410 Euro in einer PR- Agentur bis 1650 Euro in einer Redaktion gezahlt.
Oft führt ein Volontär auch ein Projekt, wie zum Beispiel die Aufführung einer Tanzveranstaltung, die Konzepterstellung einer Vernissage oder die Öffentlichkeitsarbeit durch. In seltenen Fällen endet das Volontariat bereits im Sekretariat oder beim Besuchsempfang.
Beim Unterzeichnen des Vertrags sollte man darauf achten, dass der Vertrag die genaue Dauer des Volontariats von Anfang bis Ende beinhaltet. Es sollte ein Ausbildungsplan und eine ausbildende Person existieren. Der Vertrag sollte den tariflichen Bestimmungen entsprechen und Urlaub, sowie das Monatsgehalt aufführen. Ein Zeugnis am Ende der Tätigkeit gehört genauso zu den Pflichten des Arbeitgebers, wie die Ermöglichung einer Tätigkeit, die dem Berufsbild entspricht. Dazu können Bearbeitungen von Manuskripten, das Erstellen von Nachrichten, die Akquise von Einträgen sowie die Autorenpflege gehören.