Copyright und Stadtplanausschnitte: Was Webseitenbetreiber beachten müssen

Stadtplanausschnitte sind auf Webseiten ein praktischer Service für den Leser: Man kann damit genau bestimmen, wie Kunden oder Gäste zu einem finden, wo sich Dependancen befinden und was es an interessanten Punkten in der umliegenden Gegend gibt. Allerdings ist das einfache Einbinden von ihnen auch mit einigen rechtlichen Aspekten verbunden, die Webseitenbetreibern oftmals nicht geläufig sind. Denn während viele davon ausgehen, dass es sich ja um die Rekonstruktion von öffentlichem Gebiet handelt, werden Stadtpläne aber vom Urheberrecht erfasst.

Stadtplanausschnitte unterliegen dem Urheberrecht

Firmen, die Stadtpläne herstellen, haben das Recht auf Zahlungen für ihren Service – wenn man einen physischen Stadtplan kauft, scheint daran niemand zu zweifeln. Gibt es ihn aber im Internet, so scheint das einigen nicht ganz so bewusst zu sein. Und doch sind Stadtplanausschnitte hier nicht anders zu behandeln. Wer also eine kleine Karte auf der Webseite einbinden möchte, muss entweder die Lizenzgebühr zahlen, oder selbst zum Stift oder Grafikprogramm greifen.

Schon vor einigen Jahren gab es eine Welle von Abmahnungen an Webseitenbetreiber, die einfach die Pläne von anderen Seiten in ihre Homepage übernahmen – es drohten hohe Gebühren oder Strafgelder, wenn diese unlizensierten Abbildungen nicht entfernt wurden. Im März 2010 hat das Amtsgericht München ein Urteil erlassen, das sogar noch einen konsequenten Schritt weitergeht.

Urteil: unbezahlte Stadtpläne dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden

Das Gericht urteilte, dass es nicht reiche, die Stadtplanausschnitte einfach nur den Link von der direkt angesprochenen Webseite zu nehmen, sie müssen auch vollständig vom Server entfernt werden. Grund hierfür war eine Firma, die 2005 aufgefordert wurde den Stadtplan nicht mehr abzubilden – er war jedoch sehr wohl noch über eine einfache Websuche aufrufbar, wodurch das Urheberrecht weiterhin verletzt wurde.

Für Webseitenbetreiber bedeutet dies also, dass sie jegliches Relikt eines Stadtplanes von der Webseite entfernen oder ein Lizenzprodukt erstehen müssen, das oftmals sehr teuer ist – gerne im dreistelligen Bereich für einen kleinen Ausschnitt –, um sich nicht der illegalen Nutzung strafbar zu machen. Eine weitere Möglichkeit ist natürlich, einen Grafiker zu beauftragen, der die Umgegend nachbaut, oder aber sie legen selbst Hand an.

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