Brexit-Showdown, Teil 5: Die Mehrkosten für britische Haushalte

Bei der finanziellen Seite des Brexit geht es meist um die ganz großen Zahlen – in erster Linie um die Kosten für die Wirtschaftssysteme Großbritanniens und der EU. Doch was müssen die britischen Bürger für den Austritt bezahlen? Hier läppern sich die „Kleinbeträge“: Gerade bei einem No Deal als Worst-Case-Szenario müssen britische Haushalte mit hohen Kosten rechnen.

Extra-Krankenversicherung fürs Ausland

Kommt es zu einem Brexit mit Deal, sind die Briten laut Angaben ihrer Regierung weiterhin im europäischen Ausland krankenversichert, sofern sie eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen. Ist das aber nicht der Fall, brauchen Briten eine Auslandskrankenversicherung für Europa und den Rest der Welt.

Neben den Mehrkosten droht den Inselbewohnern dabei ein weiterer Nachteil: Die bisherige EHIC-Regelung deckt auch die Behandlung bereits existierender Krankheiten ab. Bei Reisekrankenversicherungen ist das aber oft nicht so – im gesundheitlichen Ernstfall ein großer Nachteil für Reisende aus GB.

Neuer Pass für 100 Euro

Wenn der Austritt vollzogen ist, werden für etwa 66 Millionen britische Haushalte neue Reisepässe fällig – ohne den Schriftzug „European Union“ auf dem Deckel. Der Pass ist vor allem dann vonnöten, wenn es zu keinem Abkommen zwischen London und der EU kommt und der Brexit ungeregelt bleibt.

Der neue Pass ist notwendig, wenn britische Staatsbürger ihre Insel verlassen wollen. Die Kosten pro Pass würden sich laut der Londoner Regierung auf einen Betrag zwischen 80 und 100 Euro belaufen.

Auch bei Reisen mit dem Pkw außerhalb Großbritanniens macht sich der Brexit für Briten unter Umständen negativ bemerkbar, denn bei einem No-Deal-Ausstieg muss ein internationaler Führerschein beantragt werden. Kostenpunkt: etwa sechs Euro.

Mehrausgaben fürs Online-Shopping

Die Briten lieben Online-Shopping – sie bestellen weitaus mehr im Netz als zum Beispiel die Deutschen. Auch hier kann ein harter Brexit für unangenehme Überraschungen sorgen. Bisher liegt die Bagatellgrenze zur Erstattung der Mehrwertsteuer bei 150 Euro. Diese Regelung würde bei einem No Deal nicht mehr gelten – und das Shopping per Click für Briten wesentlich verteuern, wenn sie Produkte aus der EU bestellen.

Außerdem würden sie den Schutz eines wichtigen Gesetzes verlieren: Seit 2018 ist eine EU-Regelung in Kraft, die das sogenannte Geoblocking untersagt. Damit ist es Online-Händlern verboten, ausländische Kunden nicht für ihre Angebote zuzulassen oder sie auf Online-Shops mit höheren Preisen zu lotsen. Diese Art Käuferschutz wäre für britische Online-Kunden im Falle eines No Deal-Brexits nicht mehr gegeben.

Bildnachweis: Pixabay, 1491370, Foto-Rabe

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